Was hat es mit »Blauen Briefen« auf sich?
Steuerliche Schonfrist für Rentner ist zu Ende
Die »Blauen Briefe« dürften für Aufregung und Verunsicherung sorgen: Die Finanzämter schreiben seit Wochen Tausende Rentner an. Der Grund: Es werden alle Rentner überprüft, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Die bisherige Schonfrist ist zu Ende. Bekanntlich muss seit 2005 jede Rente versteuert werden. Für Rentenbezieher vor 2005 entfällt die Besteuerung.
Es geht auch rückwirkend um Steuerschulden seit 2005
Betroffene sind Tausende Rentner, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben und die zum Teil aus Unkenntnis, zum Teil aus Ratlosigkeit das Thema Steuern vor sich hergeschoben haben.
Hintergrund der Überprüfungsaktion der Finanzämter ist, dass die Behörden bei vielen Rentnern immer noch nicht wissen, ob sie Steuern zahlen müssen. Inzwischen aber haben die Finanzämter die Daten der Renten- und Pensionskassen, der Versorgungswerke und Lebensversicherer ausgewertet. Lässt das Ergebnis darauf schließen, dass ein Rentner Steuern zahlen müsste, erhält er einen Brief.
Die Briefe enthalten eine Frist - meist vier Wochen -, innerhalb der die Steuererklärung inklusive der Anlage »R« abgegeben werden muss. In zahlreichen Fällen müssen sogar für die zurückliegenden Jahre bis 2005 Erklärungen nachgereicht werden.
Der Steueranteil erhöht sich stufenweise bis 2040
Der »Blaue Brief« vom Finanzamt bedeutet aber nicht, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Dies werde in jedem Einzelfall geprüft. Grundlage dafür ist das »Alterseinkünftegesetz«, das 2005 in Kraft getreten ist.
Seitdem werden Renten besteuert. Wer 2005 in Rente ging, muss 50 Prozent seiner Alterseinkünfte versteuern. Stufenweise erhöht sich der Anteil bis 2040: Dann müssen die Renten zu 100 Prozent versteuert werden.
Wer also zum Beispiel am 1. Januar 2012 in Rente ging und monatlich 1300 Euro Rente bezieht, der muss 64 Prozent davon versteuern. Anders gesagt: Er hat einen Freibetrag von 36 Prozent (also jährlich 5616 Euro). Die übrigen Einkünfte werden besteuert. In diesem Modellfall: 9984 Euro. Abzüglich des Grundfreibetrags (8004 Euro im Jahr 2012) verbleiben 1980 Euro. So weit das Grundmodell des Alterseinkünftegesetzes.
Finanzamt darf sechs Prozent Zinsen pro Jahr verlangen
Aber: Es gibt auch Sonderausgaben, Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Zuzahlungen bei Medikamenten oder die Praxisgebühr). Was alles von dem steuerpflichtigen Rentenanteil abgezogen werden kann, das ist relativ komplex und vor allem von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. In vielen Fällen ist es bares Geld wert, weshalb zu empfehlen ist, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, da die Rentensteuer kompliziert ist.
Allerdings: Abwarten, bis das Finanzamt sich meldet, kann auch teuer werden. Die Finanzbehörde darf bis zu sechs Prozent Zinsen im Jahr auf Steuerschulden verlangen. Dabei ist sie nicht verpflichtet, bei Steuerschulden die Ratenzahlung zu gewähren.
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