Schneller erlaubt
Ab 19. Januar 2013
Bisher gilt für Fahrer unter 18 Jahren auf einem Leichtmotorrad bis 125 ccm ein Tempolimit von 80 km/h. Ab 19. Januar 2013 entfällt diese Regelung. Dann tritt - fußend auf der für alle verbindlichen 3. EG-Führerscheinrichtlinie - die 6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Dabei gilt eine verschärfte Definition der Klasse A 1, die neben dem Hubraum und einer Nennleistung von maximal 11 kW auch das Verhältnis des Gewichts vorschreibt. Es darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Dieses zusätzliche Kriterium »Verhältnis Leistung/Gewicht« verhindert, dass Inhaber der Fahrerlaubnis A 1 Zugang zu sehr leichten und gleichzeitig starken Fahrzeugen haben, die deutlich schneller als 100 km/h fahren.
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