Was bei Beratung und Sanierung zu beachten ist

Energiesparen - Tipps vom Bauherren-Schutzbund

  • Lesedauer: 3 Min.
Für die Energieberatung vor einer Sanierung bestehen neue Richtlinien. Zuschüsse wurden erhöht. Allerdings muss der Vorort-Bericht zu einem Wohngebäude Mindestanforderungen entsprechen. Der Bauherren-Schutzbund e. V. gibt Hinweise.

Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele, den Gebäudebestand bis 2050 in hohem Maße klimaneutral auszurüsten, hat die Bundesregierung die Anforderungen an die Energieberatung und die Förderung verschärft.

Die Qualifikation der Energieberater und der qualifizierte Beratungsbericht sind entscheidend. Berater müssen, um in die Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes aufgenommen zu werden, regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Höhere Zuschüsse sollen Eigentümern von Wohngebäuden einen Anreiz für qualifizierte Energieberatung geben.

Beratungsbericht für staatliche Förderung ausschlaggebend

Worauf kommt es an? Der Beratungsbericht ist mehr als zuvor ausschlaggebend für die staatliche Förderung. Er muss den festgelegten Anforderungen entsprechen. Ein KfW-Effizienzhaus ist zwingend anzustreben, Bundesförderprogramme müssen berücksichtigt werden, Landes- oder regionale Förderungen sind hinzuzuziehen. Statt des Energieverbrauchs ist jetzt der Energiebedarf verpflichtende Grundlage des energetischen Konzepts.

Größere Freiheit herrscht bei der Aufnahme erneuerbarer Energien ins Sanierungsprogramm - Biomasse, Solar- oder andere Energiequellen müssen nicht mehr explizit ausgewiesen werden. Nicht mehr möglich sind eine Nachbesserung des Berichts und damit nachträgliche Förderung.

Klar nachvollziehbarer Sanierungsplan

Durch die Neuausrichtung bekommt die Energieberatung eine andere Gewichtung. Der Energieberater ist verpflichtet, nach Bestandsaufnahme und Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und daraus folgend einen Sanierungsfahrplan zu entwickeln.

Der Beratungsbericht muss klar und übersichtlich aufgebaut sein. Enthält er nur allgemeine Erläuterungen, Tabellen, Grafiken und Berechnungen, genügt er den neuen Maßstäben eines objektbezogenen Beratungsberichtes nicht mehr. Hauseigentümer sollten überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen verständlich und nachvollziehbar sind. Bericht und Beratungsgespräch sollen sie motivieren und unterstützen, die energetische Sanierung anzugehen.

Der Beratungsbericht muss glaubwürdig aufzeigen, wie das Haus durch energetische Sanierung entweder in einem Zug oder schrittweise auf ein von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann.

Ein Sanierungsfahrplan muss die Empfehlung enthalten, in welcher Reihenfolge aufeinander abgestimmte Maßnahmen am effektivsten zu verwirklichen sind. Die einzelnen Sanierungsschritte müssen nach dem KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren« förderfähig sein. Energieberatern stehen als Grundlage eine Checkliste und ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erarbeiteter Musterberatungsbericht zur Verfügung, der an die Besonderheiten des jeweiligen Sanierungsobjektes anzupassen ist.

Das Förderprogramm steht Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen offen. Gefördert wird die Beratung bei Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Dabei wird die Vorort-Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro bedacht, für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten mit maximal 500 Euro.

Darüber hinaus können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermographische Untersuchung mit bis zu 100 Euro gefördert werden. Anträge sind vom Energieberater beim BAFA zu stellen.

Geförderte energetische Beratung nutzen

Eine energetische Sanierung muss nicht wie ein Schreckgespenst vor einem Hauseigentümer stehen, betont BSB-Energieberater Jürgen Friedrichs. Wer sie plant, sollte sich also qualifizierter Beratung nach den neuen Förderkonditionen versichern. Nicht nur eine Komplettsanierung ist ins Auge zu fassen, sinnvoll ist ebenso eine schrittweise Sanierung.

Die Komplettsanierung hat den Vorteil, dass Baukosten geringer und Fördergelder höher ausfallen, jedoch muss die Bausumme komplett vorhanden sein. Einzelne Sanierungsmaßnahmen können den eigenen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.

www.bsb-ev.de

Siehe auch
nd-ratgeber 1073/Seite 5

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