Sinnlose Grenzen

Fabian Lambeck über die Nachvollziehbarkeit von Altersgrenzen

  • Lesedauer: 1 Min.

Der ehemalige Bremer Bürgermeister Henning Scherf ist 75 Jahre alt. Damit dürfte er in der Bundesrepublik nicht als Schöffe arbeiten. Für ehrenamtliche Richter gilt eine Altersgrenze von 70. Trotzdem leitet der rüstige Politrenter die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzte Expertenkommission. Und das gar nicht mal schlecht, wie ihm Mitglieder des Gremiums attestieren. Wieso aber sollte jemand, der einer solchen Kommission vorsitzt, nicht auch die Schuld eines Angeklagten beurteilen dürfen? Das Beispiel Scherf zeigt, wie unsinnig Altersgrenzen sein können. So dürfen Bürgermeister bei ihrer Wahl nicht älter als 65 Jahre sein, während der jetzige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beim letzten Urnengang bereits 67 war.

Viele Altersgrenzen stammen aus einer Zeit, als das Erreichen des 70. Lebensjahres noch als kleine Sensation galt. Wer so alt wurde, dem merkte man es meistens auch an. Die Bundesrepublik hat sich in den letzten Jahrzehnten aber dramatisch gewandelt. Sie wird immer älter, weil die Menschen länger leben und weniger Kinder kriegen. Allein schon aus diesem Grund sollte man schauen, wie man den Alten ein Mehr an Partizipation ermöglichen kann. Wer jetzt Angst vor einer Gerontokratie hat: Gegen den Altersstarrsinn oder die Verkalkung eines Politikers bzw. Vereinsvorsitzenden gibt es ein Mittel - das Abwählen.

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