Linkspartei-Politiker Porsch unterliegt im Streit um MfS-Vorwürfe

Bundesgerichtshof: Presse könne Bundesbeauftragtem „ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen"

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Karlsruhe (dpa/nd). Der frühere Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Sächsischen Landtag, Peter Porsch, hat im Streit um die Berichterstattung über Vorwürfe, er sei IM der DDR-Staatssicherheit gewesen, eine Niederlage erfahren. Der Bundesgerichtshof hob am Dienstag zwei Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Die Hamburger Richter hatten zuvor den Verlagen der "Sächsischen Zeitung" und der "Welt" untersagt, über den Verdacht einer MfS-Mitarbeit des Politikers zu berichten.

In den Blättern war im August 2004 in mehreren Artikeln davon berichtet worden, dass Porsch als langjähriger "IM Christoph" mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet und dabei insbesondere seine damalige Freundin und jetzige Frau bespitzelt habe. Der Politiker sieht sich durch diese Veröffentlichungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Porsch hatte stets darauf bestanden, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass die DDR-Staatssicherheit ihn als IM geführt habe. Er sei ohne sein Wissen "abgeschöpft" worden.

Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, die anders lautenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg, nach denen die Zeitungsverlage nicht bewiesen hätten, dass der Kläger wissentlich und willentlich mit dem MfS zusammengearbeitet habe, seien in ihrer Würdigung der Sachlage „unvollständig" und hätten „gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze" verstoßen, so der BGH in einer Erklärung. Die von Porsch vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe sei „weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen", heißt es weiter.

Das Hamburger Oberlandesgericht habe „insbesondere nicht berücksichtigt, dass die Beklagten", also die Zeitungen, „der Stellungnahme des Pressesprechers der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, den gefundenen Unterlagen sei zweifelsfrei zu entnehmen, dass der Kläger als IM Christoph für den Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen durften." Schließlich, so der Bundesgerichtshof, handele es sich bei dem Bundesbeauftragten „um eine Bundesoberbehörde, der durch Gesetz die Aufgabe zugewiesen ist, die Stasi-Unterlagen auszuwerten und zu archivieren".
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