Wie gespart werden kann

Grundsteuer

  • Lesedauer: 1 Min.
Vor dem Bundesverfassungsgericht läuft ein Verfahren zu der Frage, ob die derzeitige Bemessung der Grundsteuer nach Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt (Az. 2 BvR 287/11).

Die Entscheidung steht noch aus. Um die Chance auf Rückzahlung der Grundsteuer 2011 zu wahren, empfiehlt »wohnen im eigentum«: Gegen einen neuen Einheitswertbescheid nach dem 19. April 2012, der die Vorläufigkeit der neuen Grundsteuermessbescheide bestimmt, muss nichts unternommen werden. Wurde bereits ein Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes 2011 gestellt, muss das nicht für 2012 wiederholt werden. Voraussetzung: Der Antrag läuft noch, weil das Finanzamt nicht reagiert oder weil es das Verfahren ausgesetzt hat. Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, kann ihn bis zum 31. Dezember 2012 beim Finanzamt für Grundbesitz und Verkehrssteuern - Bewertungsstelle - stellen, das den Einheitswert erlassen hat. Einzelheiten zum Antrag sowie Musterschreiben: www.wohnen-im-eigentum.de/111221 Grundsteuer sparen Antrag. Ein Antrag an die Gemeinde hilft nicht. Sollte das Finanzamt das Verfahren nicht aussetzen, wird eine Klage nicht empfohlen.

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