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Strafmilderung oder vollendeter Betrug

Der Prozess um den größten Wettskandal im europäischen Fußball muss neu verhandelt werden

  • Lesedauer: 2 Min.
Ante Sapina kann wieder hoffen. Die Verhandlung um seine Wettmanipulationen im Fußball wird fortgesetzt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Wettpaten teilweise auf.

Der Prozess gegen den Fußball-Wettbetrüger Ante Sapina muss zum Teil neu verhandelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Das Landgericht Bochum habe nicht geprüft, ob eine Strafmilderung nach der sogenannten Kronzeugenregelung infrage komme. Andererseits müsse zulasten von Sapina nochmals geprüft werden, ob in einigen Fällen statt eines Betrugsversuchs doch ein vollendeter Betrug vorliegt. Zudem müsse geklärt werden, ob der Wettpate im juristischen Sinn als Teil einer Bande gehandelt habe.

Sapina war im Mai 2011 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Volkswirtschaftsstudent hatte gemeinsam mit Komplizen im großen Stil Wetten auf manipulierte Fußballspiele platziert und damit 2,3 Millionen Euro eingenommen. Der BGH hob die Urteile gegen Sapina und zwei seiner Komplizen teilweise auf und verwies die Fälle zur neuen Verhandlung zurück an das Landgericht Bochum.

Da der BGH Rechtsfehler sowohl zugunsten als auch zulasten von Sapina beanstandet habe, rechnet Oberstaatsanwalt Peter Ernst nicht damit, dass sich das Strafmaß wesentlich ändern wird. »Ich vermute, dass es so ähnlich wird«, sagte der Anklagevertreter nach der Verkündung. Die Gruppe um Sapina hatte Spieler und Schiedsrichter bestochen, um den Ausgang der Partien zu manipulieren - von Freundschaftsspielen bis hinauf in die Europa League. Die Wetten platzierten sie vor allem bei asiatischen Anbietern.

Der Vorsitzende Richter Norbert Mutzbauer betonte, es komme nicht darauf an, »ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang des Spiels beeinflusst haben«. Entscheidend sei, dass die Wettanbieter die Wetten nicht angenommen hätten, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.

Ein Schaden für den Anbieter - und damit ein vollendeter Betrug anstelle eines Betrugsversuchs - entstehe dabei nicht erst, wenn der Anbieter den Gewinn auszahlt. Schon der Abschluss des Wettvertrags könne einen Schaden und damit einen vollendeten Betrug bedeuten, so der BGH. Notwendig sei allerdings eine genaue wirtschaftliche Bewertung des Wettrisikos vor und nach der Manipulation. Hierfür müssten gegebenenfalls Sachverständige zugezogen werden. Diese Bewertung allerdings, schätzt Oberstaatsanwalt Ernst, dürfte in der Praxis ziemlich schwierig werden. dpa

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