Prozesskosten sind auch bei Privatinsolvenz zu zahlen

Urteil des Landesarbeitsgerichts

  • Lesedauer: 1 Min.
Haben überschuldete Arbeitnehmer eine Privatinsolvenz angemeldet, können sie bei einer gewährten Prozesskostenhilfe trotzdem zur Ratenzahlung verpflichtet werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil vom 5. September 2012 entschieden (Az. 10 Ta 142/12).

Nach diesem Beschluss muss ein Arbeitnehmer seine vom Arbeitsgericht zugesprochene Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit mit seinem Chef in monatlichen Raten von 95 Euro abstottern.

Der klagende Mann wollte die Prozesskostenhilfe dagegen wegen seiner angemeldeten Verbraucherinsolvenz als Zuschuss haben.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz lehnte dies mit der Begründung ab: Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stehe einer Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten nicht entgegen. Der Kläger verfüge über ein unpfändbares Nettoeinkommen in Höhe von 1434 Euro monatlich. Damit verbleibe ihm ein anrechenbares Einkommen von 270 Euro monatlich. Nach den geltenden Vorschriften sei eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in monatlichen Raten von 95 Euro daher nicht zu beanstanden.

epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -