Vorerst Schluss mit dem Alkoholtester in Frankreich

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Die im vergangenen Jahr in Frankreich eingeführte Vorschrift, der zufolge jeder Auto- und Motorradfahrer einen unbenutzten Alkoholtester mitführen muss (siehe auch nd-ratgeber Nr. 1065 vom 15. August 2012), ist nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) vorerst ausgesetzt worden. Der französische Innenminister hat dies am 24. Januar 2013 verkündet. Offenbar haben die zahlreichen nationalen und auch internationalen Kritiken der französischen Regierung zu denken gegeben.

Die französischen Behörden hatten allerdings für ausländische Reisende eine Karenzzeit eingeräumt und wollten ursprünglich erst ab März 2013 bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das ist jetzt erst einmal vom Tisch.

Nach Erfahrungen des KS ist aber auch nach dieser Entscheidung nicht sicher, dass sich jeder Polizeibeamte entsprechend verhält und bei einer Kontrolle nicht mehr nach dem Alkoholtester fragt.

Deswegen rät der KS deutschen Kraftfahrern, die in Frankreich wegen nicht vorhandenem Alkoholtester verwarnt werden, ein etwaiges Verwarnungsgeld zunächst nur unter Vorbehalt zu zahlen und dann binnen 45 Tagen bei der Bußgeldstelle (Services des amendes) Einspruch einzulegen.

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