Finanzielles Debakel muss nicht sein

Gesetzlicher Krankenschutz im Ausland

  • Lesedauer: 2 Min.
Seit 31. Dezember 2012 dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Dies teilte offiziell das Bundesversicherungsamt mit. Wie Reisende und Urlauber sich davor schützen können, im Krankheitsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, erklärt Reiseexpertin Esther Grafwallner von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Die gesetzlichen Kassen mussten bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten deshalb unbedingt vor Reiseantritt für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen. Wer ohne entsprechenden Auslandsschutz reist, geht nämlich ein hohes finanzielles Risiko ein, wie ein deutsches Paar, das in den USA in einen Autounfall verwickelt wurde: Bei einem Ausflug begegnete den Urlaubern auf einer Landstraße ein anderes Auto. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem die Frau schwerste innere Verletzungen und Brüche erlitt. Zwei Monate lag sie in einer Klinik in den USA. Die Kosten beliefen sich am Ende auf 3,3 Millionen US-Dollar.

»Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten bezahlt, der irrt«, betont die Reiseexpertin. »Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind nur dann versichert, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält.« Das war zwar in dem genannten Beispiel der Fall. Allerdings werden nur die in Deutschland üblichen Regelsätze erstattet - oft zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Ausland aufzufangen. Urlauber sollten daher unbedingt für eine verlässliche private Absicherung sorgen. Die Versorgungslücke schließt nur eine entsprechende private Auslandskrankenversicherung - und dies auch in Ländern außerhalb der EU, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben.

Darüber hinaus steht Reisenden, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, rund um die Uhr eine Notrufzentrale mit Rat und Tat zur Seite. Und falls der Zustand des Erkrankten oder Verletzten es zulässt, organisiert und finanziert eine Auslandskrankenversicherung auch dessen Rücktransport nach Hause. Den erstatten gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht.

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