Mit dem Ja-Wort ändert sich einiges

Familie und Versicherung

  • Lesedauer: 3 Min.
Mit dem Ja-Wort ändern sich nicht nur die Steuerklasse oder eventuell der Nachname - auch bei Versicherungen wird für frisch Vermählte einiges anders, sagen die Versicherungsexperten von ERGO.

Sowohl die Haftpflicht- als auch die Hausratversicherung machen es Singles beim Übergang in ein gemeinsames Leben auf den ersten Blick sehr leicht. Hatten vorher beide Ehepartner eine Haftpflichtversicherung, kann mit Gründung eines gemeinsamen Haushalts derjenige Partner seine Versicherung kündigen, der diese zuletzt abgeschlossen hat. Er wird dann in die Haftpflicht seines Partners mit aufgenommen. Die Nachfrage, ob der Versicherer einen entsprechenden Tarif für die neue Lebenssituation anbietet, ist zu empfehlen.

Auch bei der Hausratversicherung bietet sich eine Zusammenlegung an. Dennoch lohnt sich beim Übergang zur gemeinsamen Versicherung ein kritischer Blick. Bringt zum Beispiel der Ehemann seine Hausratversicherung mit in die Ehe, kann es sein, dass der tatsächliche Wert des gemeinsamen Hausrats deutlich über der versicherten Summe liegt. Die Experten raten deshalb zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungssumme. Liegt eine Unterversicherung vor, wird der Schaden nur anteilig, also im Verhältnis zur versicherten Summe ersetzt.

Absicherung des Partners

Auch zu finanziellen Fragen sollten sich Frischvermählte Gedanken machen. Vor allem, wenn in der Hauptsache eine Person das Familieneinkommen erarbeitet oder zum Start ins gemeinsame Leben eine Immobilie erworben wird. Der Ausfall eines Einkommens kann dann - ohne entsprechende Absicherung - für die Hinterbliebenen in eine wirtschaftliche Katastrophe führen. Spätestens nach der Hochzeit sollte ein Todesfallschutz zur Absicherung des Partners vereinbart werden.

Hat einer der Partner bereits eine Lebensversicherung, sind häufig Eltern oder Geschwister die Begünstigten. Die ERGO-Experten empfehlen, stattdessen, den angetrauten Partner einzusetzen. Generell raten sie, Vorsorgeverträge regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Lebensverhältnisse anzupassen - beispielsweise, wenn die gerade geschlossene Ehe nicht die erste ist und damit ein neuer Partner ins Leben tritt.

Bei Veränderungen in der Lebenssituation, wie beispielsweise einem Hauskauf oder der Geburt eines Kindes, bieten Versicherer dafür eine sogenannte Nachversicherungsgarantie an. In der Regel ist das bei Verträgen mit automatischer Anpassung von Beiträgen und Leistungen der Fall.

»Riester-Geschenke«

Sichere Rente und eine stärkere Förderung junger Familien mit Kindern - beiden Wünschen kommt der Staat bereits entgegen. Die Ehe eröffnet unmittelbar zusätzliche Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Singles, die bisher nicht Riester-berechtigt waren, können durch eine Heirat in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Dafür muss zumindest ein Ehepartner als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Dann darf auch sein Partner »riestern«, sogar wenn dieser nicht rentenversicherungspflichtig und damit auch selbst nicht Riester-fähig ist.

Wer so zum Riester-Sparer werden will, muss dazu nur selbst einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Was aber, wenn das junge Glück nicht von Dauer ist? Bei einer Scheidung verliert der selbstständige Ehepartner die Riester-Berechtigung wieder. Er kann seinen Vertrag nach der Trennung entweder ruhen lassen oder ihn mit nicht geförderten Beiträgen weiterführen. Die Zulagen erhält er jedoch nicht mehr. Sollte er irgendwann selbst - oder durch erneute Heirat - wieder Riester-fähig werden, könnte er den ruhenden Vertrag aufleben lassen und erhält wieder die staatliche Förderung.

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