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Bestraft für die Taten anderer

Dem DFB droht nach dem Urteil gegen Dynamo Dresden eine juristische Grundsatzdebatte

  • Jan Mies und Nikolaj Stobbe, SID
  • Lesedauer: 2 Min.
Nach der harten Strafe gegen Dynamo Dresden beginnt in der Sportgerichtsbarkeit eine Grundsatzdiskussion darüber, ob Vereine für Chaoten unter ihren Fans in Haftung genommen werden können.

Dynamo Dresden ist abgestraft, doch die Ruhe beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist trügerisch. Der Pokalausschluss des Zweitligisten droht für den Verband zur Grundsatzdiskussion zu werden, die sogar vor staatlichen Gerichten enden und verloren gehen könnte.

»Ich habe Bedenken, ob die Haftung der Vereine für die Fans zu halten ist«, sagte Sportrechtsexperte Michael Lehner nach der Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht, die mit dem höchsten Strafmaß endete. Die Rechtsordnung des DFB bröckelt nach dem Urteil von Richter Goetz Eilers - erst recht, wenn Dynamo vor das Ständige Schiedsgericht ziehen sollte.

»Der gesunde Menschenverstand sagt, dass es schlimm ist, für etwas bestraft zu werden, dass man nicht begangen hat«, sagte Dresdens Geschäftsführer Christian Müller. Dynamo will noch auf das schriftliche Urteil warten. Das Bundesgericht hatte darin die Entscheidung des Sportgerichtes bestätigt, wonach der Zweitligist nach Ausschreitungen im Herbst am Rande des Pokalspiels bei Hannover 96 aus dem DFB-Pokal 2013/2014 ausgeschlossen wird.

Da, wo es »um großwirtschaftliche Dinge geht«, käme das Sportgericht an seine Grenzen, sagte Rechtsexperte Lehner. »Über die Verfassung, das Grund- oder die Persönlichkeitsrechte kann sich der Sport nicht so einfach hinwegsetzen«, sagte er.

Helfen dürften dem DFB die eigenen Reformen. »Es ist das Ziel, täterorientiert vorzugehen«, sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechtsfragen: »In Zukunft soll es möglich sein, ein Geisterspiel auf Bewährung auszusprechen.« Auch wenn dies keine Abkehr von der alten Haftungseinstellung bedeutet, profitieren schon jetzt manche »Problemvereine« von der neuen Handhabung - für Dresden kommt diese Einsicht aber zu spät. Bei der enorm dicken Akte der Sachsen sah Eilers »keine andere Möglichkeit« als die Höchststrafe.

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