Zahlfrist endet 2. April 2013
Noch bis zum 2. April 2013 besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für 2012 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1097,60 Euro monatlich frei gewählt werden.
Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Weitere Infos beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
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