Gleichstellungsgesetz in Brandenburg ist in Kraft
Behinderte
Das Gesetz helfe zugleich wesentlich mehr Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Behinderte würden mit dem neuen Gesetz besser vor Diskriminierung geschützt. Neu geregelt sei, dass auch die Kommunen in die Gleichstellungspolitik einbezogen und Selbsthilfeverbände bei vermuteten Rechtsverletzungen für Betroffene Klage erheben könnten. Gehörlose Menschen bekämen zudem einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher. epd/nd
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