Gleichstellungsgesetz in Brandenburg ist in Kraft

Behinderte

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Im Bundesland Brandenburg gilt seit dem 13. Februar 2013 ein neues Gleichstellungsgesetz für Behinderte. Davon könnten rund eine halbe Million Menschen mit Behinderungen in diesem Bundesland profitieren, erklärte der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Jürgen Dusel.

Das Gesetz helfe zugleich wesentlich mehr Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Behinderte würden mit dem neuen Gesetz besser vor Diskriminierung geschützt. Neu geregelt sei, dass auch die Kommunen in die Gleichstellungspolitik einbezogen und Selbsthilfeverbände bei vermuteten Rechtsverletzungen für Betroffene Klage erheben könnten. Gehörlose Menschen bekämen zudem einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher. epd/nd

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