Gegen den Willen der Mütter?

Reform des Sorgerechts stößt auf Kritik

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Unverheiratete Väter können das Sorgerecht für ihre Kinder künftig auch gegen den Willen der Mütter erhalten. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung für das Kind tragen. Das beschloss der Bundesrat auf seiner jüngsten Sitzung am 1. März 2013 in Berlin.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat die ab Sommer 2013 geltende Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern kritisiert. Nach dem neuen Gesetz können Väter auch gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder bekommen. Dies könne dazu führen, dass der betreuende Elternteil - in der Regel die Mutter - in der Lebensführung und Entscheidungsfreiheit massiv eingeschränkt werde, sagte die Vorsitzende Edith Schwab. In den Beratungsstellen werde deshalb bereits verstärkt die Frage nach Abtreibung gestellt.

Das Familiengericht spricht unverheirateten Eltern künftig auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht zu, falls es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Mutter kann dem innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Stellt der Vater keinen Antrag, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Schwab kritisierte diese Frist: »Eine alleinerziehende Mutter hat nach der Geburt ihres Kindes anderes zu tun, als sich mit gerichtlichen Anträgen auseinanderzusetzen.« Mit gutem Grund gebe es Mutterschutzfristen. »Für Alleinerziehende scheinen diese aber nicht mehr zu gelten.«

epd/nd

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