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Gericht weist Klage gegen US-Air-Base ab

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Köln/Ramstein (dpa/nd). Die Nutzung der US-Air-Base im pfälzischen Ramstein ist nicht verfassungswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht in Köln und wies damit eine Klage eines Friedensaktivisten ab. Dieser hatte die Bundesrepublik aufgefordert, die Flüge zu stoppen, da seiner Ansicht nach ein nicht bezifferbarer Anteil des militärischen Flugverkehrs der völkerrechts- und verfassungswidrigen Kriegsführung diene. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte, kamen die Kölner Richter zu dem Schluss, dass eine solche Forderung weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Völkerrecht zu begründen sei. Der Kläger, der rund zwölf Kilometer vom Stützpunkt entfernt wohne, sei zwar allgemein, aber nicht in besonderer Weise betroffen. Der Aktivist will nach Angaben seiner Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. Bereits im Juli 2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln eine ähnliche Klage einer Friedensaktivistin gegen die Bundesrepublik abgewiesen.

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