Miezes Grab vor der Haustür
Tierfriedhof im eigenen Garten
Wie ein Gartenbewohner sein grünes Heim gestaltet, ist ihm überlassen, sagt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 903 des BGB. Demnach können Garteneigentümer in ihrem Garten tun und lassen, was sie wollen. Sogar Müll muss ertragen werden, wenn es zu keiner Geruchsbelästigung oder gesundheitlichen Gefährdung kommt. Andersfalls kann man einschreiten (§ 906 BGB). Die zuständige Abfallbehörde kann den Nachbarn zur Räumung verpflichten.
Verstorbene Tiere müssen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden, sagt die Rechtsexpertin. Ausnahmsweise dürfen Tierliebhaber ihre Lieblinge auch im eigenen Garten beerdigen - unter Beachtung strenger Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Darüber informieren der Tierarzt oder die Gemeinde.
Eine weitere Begrenzung gilt hinsichtlich der Tierrasse: Einzelne Hunde, Katzen, Kaninchen oder Kleintiere wie Wellensittiche oder Zierfinken dürfen ihre letzte Ruhestätte im Garten finden. Für größere Tiere und Nutztiere gelten andere Vorschriften. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen! Wer Tierkörper im Hausmüll entsorgt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen, denn dies ist ausdrücklich verboten.
Bewohner von Mietwohnungen mit Garten sollten vor einer Begräbnisfeier unbedingt die Eigentümer bzw. den Vermieter um Erlaubnis bitten, ansonsten gibt es hier ebenfalls Ärger.
Eine Alternative zur Beisetzung im Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen Krematorien, die auf Wunsch des Tierbesitzers - und gegen Bezahlung - die Urne mit Miezes Asche aushändigen.
Wissenswert
● Tote Haustiere müssen mindestens 50 Zentimeter tief vergraben werden.
● In Wasserschutzgebieten ist in Gärten das Begraben toter Haustiere verboten!
● Bewohner von Mietwohnungen sollten ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor sie ihr Haustier im Garten beerdigen.
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