Kein Gesetz schreckt Doper ab

Sylvia Schenk will den Fokus im Antidopingkampf von der Strafverfolgung zur Prävention lenken

  • Lesedauer: 5 Min.
Sylvia Schenk ist seit 2007 Mitglied im Vorstand von Transparency International Deutschland. Von 2001 bis 2004 führte sie als Präsidentin den Bund Deutscher Radfahrer und machte sich als Antidopingkämpferin einen Namen. Bei einer erneuten Kandidatur um das Amt unterlag sie am 23. März Rudolf Scharping. Mit Oliver Händler sprach die Juristin über zwei Initiativen zur Verschärfung von Antidopinggesetzen, falscher Heldenverehrung im deutschen Sport und ungenügender Präventionsarbeit.

nd: Sind Sie Anhängerin der Strafverfolgung von Dopingfällen über das Arzneimittelgesetz oder doch über ein Antidopinggesetz, wie es sie in Spanien und Frankreich gibt?
Schenk: Antidopinggesetz ist zunächst einmal nur ein Begriff. Es kommt darauf an, was im Einzelnen drinsteht, und inwieweit das, was sich einige unter einem Antidopinggesetz vorstellen, in Deutschland überhaupt rechtlich umsetzbar ist. Es wird viel darüber diskutiert, und oft wird nicht klar, um was es konkret geht oder ob das überhaupt eine Chance in unserer Rechtsordnung hat. Insofern bin ich keine Anhängerin der ewigen Diskussion um ein Antidopinggesetz, wenn damit gleichzeitig das, was sofort gemacht werden könnte, nicht gemacht wird. Ich habe das Gefühl, dass dies teilweise nur Alibicharakter hat und man sich um die Dinge drückt, die dringend passieren müssen.

Was denn zum Beispiel?
Es fängt an beim Fehlen einer klaren Null-Toleranz-Haltung in der Dopingprävention. So macht ein deutscher Olympiastützpunkt Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, während gleichzeitig die Nationale Antidoping-Agentur davon abrät, diese Mittel zu nehmen, da sie bei Sportlern die Mentalität aufbauen: Ich brauche was zusätzlich, sonst halte ich das nicht durch. Außerdem werden noch immer Helden verehrt, die bis heute nicht bereuen, dass sie in Dopingfälle verwickelt waren. Das geht von Jan Ullrich bis Rudi Altig, und ich könnte auch Beispiele aus anderen Sportarten aufzählen. Und schließlich fokussiert das Antidopingsystem nur auf die Athleten. Es sollte aber auch Schulungen für Offizielle geben, weil ich glaube, dass das viel größere Problem im Umfeld liegt. Eine Umfrage der Deutschen Sporthilfe hat ja gezeigt, dass von hier aus der Druck auf Athleten eine Riesenrolle spielt.

Sie sprechen von den Trainern, nicht von Dopinglieferanten ...
... Fans, Trainer, Funktionäre. Im Radsport haben wir gesehen, dass dieses Umfeld zum Teil dann sogar auch zu jenen Hintermännern wird. Prävention muss auch beim direkten Umfeld ansetzen. Wenn Eltern von Zwölfjährigen sagen, mein Kind braucht Nahrungsergänzungsmittel und der Olympiastützpunkt hat als Sponsor einen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, wird schon sehr früh die falsche Weiche gestellt. Solange ich Bundesmittel lediglich an Leistungsanforderungen knüpfe und nicht parallel eine konsequente Präventionsarbeit zur Grundbedingung für diese Mittel mache, bekomme ich Doping nicht in den Griff.

Auch wenn durch Prävention die Zahl der Doper verringert werden kann, ausschließen kann man sie wohl nie. Nun konkurrieren mehrere Gesetzentwürfe darüber, wie man im Bereich der Strafverfolgung mit dem Thema umgeht. Der Bund will das Arzneimittelgesetz ändern, um auch den Erwerb von Dopingmitteln zu verbieten. Kann das etwas bringen?
Alles, was Strafverfolgung verschärft und kurzfristig in Gesetzesform gebracht werden kann, ist ein Schritt nach vorn. Wenn es aber zu falscher Zufriedenheit führt, wäre es nur Ablenkung.

Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wollen dopende Sportler wieder nicht strafrechtlich belangen. Ganz anders die angekündigte Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg, die Dopingbetrug als Straftat definieren will. Was halten Sie davon?
Es stellt sich mir zuerst die Frage: Ist das strafrechtlich in Deutschland machbar. Den Entwurf aus Baden-Württemberg konnte ich noch nicht genauer prüfen. Ich denke aber, wenn überhaupt, ist er allenfalls langfristig zu verwirklichen. Wir streiten schon seit Jahren darum und kommen keinen Schritt weiter. Währenddessen drücken sich alle darum, wichtige konkrete Sofortmaßnahmen anzugehen. Man darf sich nicht allein auf ein Antidopinggesetz konzentrieren, weil die Umsetzung noch Jahre dauern kann.

Hinter den zwei Gesetzen stehen verschiedene Ansätze: Der erste will die Hintermänner, der zweite die Doper stärker unter Druck setzen. Was ist wichtiger?
Natürlich sind die Hintermänner wichtig. Aber die gibt es nur dann, wenn auch Doping nachgefragt wird. Wenn ich das richtig verstehe, geht es auch in der Bundesratsinitiative nicht primär um die Strafbarkeit der Sportler. Man hätte bei einem hinreichenden Tatverdacht gegen den dopenden Sportler dann aber die Möglichkeit, Abhörmaßnahmen einzuleiten und darüber an die Hintermänner zu kommen. Das ist zur Zeit meist nur durch Zufall möglich. Das direkte Umfeld der Sportler darf aber, wie gesagt, nicht vergessen werden. Ich bin gespannt, was der Prozess um Radprofi Stefan Schumacher bringt. So blöd kann doch Hans-Michael Holczer als Manager vom Team Gerolsteiner gar nicht gewesen sein, dass ihm nach so vielen Jahren im Radsport nicht aufgefallen sein soll, dass nicht alles ganz sauber war. Wenn die Sportler die Blöden sind und sogar noch verklagt werden, verhindert das einen echten Antidopingkampf.

Der DOSB mahnt vor einem Antidopinggesetz, da es zu Konflikten zwischen Justiz und Sportjustiz kommen könnte. Sehen Sie diese Gefahr auch?
Das Strafprozessrecht verlangt den Ausschluss jeden Zweifels beim Nachweis. Sportrechtliche Dopingverfahren sind dagegen zivilrechtliche. Da wird ein schwächeres Beweismaß zugelassen. So muss etwa der Sportler nachweisen, wie eine Dopingsubstanz ohne sein Wissen in seinen Körper gelangt ist. Im Strafrecht muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass jemand gedopt hat. Das kann natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, aber ich halte das für machbar. Urteile in Zivilverfahren unterscheiden sich immer mal von denen in Strafverfahren.

Glauben Sie an den Abschreckungscharakter eines solchen Gesetzes beim dopenden Sportler?
Meines Erachtens wird der Abschreckungseffekt - denn die Sportler landen ja nicht gleich für mehrere Jahre im Gefängnis - überschätzt. Schon jetzt nehmen Sportler in Kauf, zwei Jahre gesperrt und öffentlich vorgeführt zu werden. Wenn das schon nicht abschreckt, warum soll dann eine Bewährungsstrafe etwas ändern. Ich fürchte, dass diese Konzentration auf das Strafrecht von den eigentlichen Problemen ablenkt.

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