Neu ab 1. April

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Zu Beginn des Monats April sind einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten:

● Zum Grundfreibetrag: Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert im April erstmals von dem zu Jahresbeginn erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8004 Euro auf 8130 Euro macht sich wegen Verzögerungen bei der Umsetzung aber erst von April an auf dem Lohnzettel bemerkbar, zudem eher bescheiden: Nach Angaben von Steuerrechtsexperten ist mit Entlastungen von - je nach Steuerklasse - monatlich 1,67 Euro bis 4,80 Euro zu rechnen. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie für vier Monate fällig wird.

● Zur Bundeswehr: Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden jetzt von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt. Bislang gab es für diese Verfahren keinen zentralen Gerichtsstand. In der Regel war die Justiz des Ortes zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat.

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