Wird es auch für arbeitsloses Kind gezahlt?
Kindergeld
Eltern können für ihren Nachwuchs auch nach dessen 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos ist. Allerdings muss es bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
Der Bundesfinanzhof in München bestätigte in einem Beschluss vom 25. Mai 2012 (Az. III R 4/06) die gängige Praxis, wonach die Meldung alle drei Monate zu erneuern ist, wenn der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag nicht verfallen soll.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass Jugendliche in der Regel kein Arbeitslosengeld beziehen, weshalb die Arbeitsagentur die Vermittlungsbemühungen nach drei Monaten einstellt. Das Kind ist damit nicht mehr als arbeitssuchend gemeldet.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.