Wird es auch für arbeitsloses Kind gezahlt?

Kindergeld

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Eltern können für ihren Nachwuchs auch nach dessen 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos ist. Allerdings muss es bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.

Der Bundesfinanzhof in München bestätigte in einem Beschluss vom 25. Mai 2012 (Az. III R 4/06) die gängige Praxis, wonach die Meldung alle drei Monate zu erneuern ist, wenn der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag nicht verfallen soll.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass Jugendliche in der Regel kein Arbeitslosengeld beziehen, weshalb die Arbeitsagentur die Vermittlungsbemühungen nach drei Monaten einstellt. Das Kind ist damit nicht mehr als arbeitssuchend gemeldet.

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