Tadel für Nußbaum

Martin Kröger zum heutigen Warnstreik der Lehrer

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts zum heutigen Warnstreik der rund 8000 Lehrer bedeutet eine deftige Klatsche für den parteilosen Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Schließlich gab das Gericht in seinem Urteil dem Senat in keinem Punkt recht: Weder verstößt der Warnstreik der angestellten Lehrer gegen die Friedenspflicht, noch sei die Arbeitskampfmaßnahme unverhältnismäßig. Auch das Herumreiten auf Formalien durch die juristischen Vertreter des Senats, die die Zuständigkeit des Landesverbandes der GEW für die Tarifverhandlungen anzweifelten, blieb erfolglos.

Ein Gerichts-Tadel für Nußbaum auf ganzer Linie sozusagen. Bei seinem Urteil ließ sich das Gericht auch nicht durch die öffentliche Stimmungsmache gegen den Lehrerstreik beeinträchtigen. In Geiselhaft würde die Gewerkschaft die Schülerinnen und Schüler nehmen, die an diesem Tag ihre Abschlussprüfungen ablegen, war zu lesen. Das ist natürlich völlig übertrieben: Denn den rund 8000 angestellten Lehrern stehen noch fast 22 000 verbeamtete Lehrer gegenüber, die nicht streiken dürfen und genauso die Prüfungen beaufsichtigen können.

Dass nicht der gewohnte Vertrauenslehrer vorne steht, ist auch kein stichhaltiges Argument. Denn Fragen der zu Prüfenden sind nämlich streng untersagt. Damit Prüfungen nicht abgesagt werden müssen, hat die GEW sogar eine Notfallvereinbarung angeboten. Streik und Prüfungen schließen sich also nicht aus, auch das hat das Gericht unmissverständlich festgestellt.

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