Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden
Tipp der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. »Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke«, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Eine Stolperfalle, die auch für die Ratsuchende Rita B. dramatische Folgen hatte. »Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben, und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt«, schildert die Expertin Andrea Fabris von der UPD. Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag, also Freitag entsteht.
Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit, und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. »Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin versichert ist«, erklärt die Patientenberaterin.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. »Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt«, sagt Andrea Fabris.
Tipp der UPD: Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt.
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