Misstrauen bei der Organspende bleibt

Wegen manipulierter Patientendaten sinkt die Bereitschaft - organisatorische Änderungen sollen für Besserung sorgen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat Änderungen in der eigenen Struktur und Arbeitsweise angekündigt. Dies soll zu mehr Transparenz führen.

Die Bereitschaft zur Organspende ist in der Bundesrepublik seit der Aufdeckung von Manipulationen an Spenderlisten im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. 2012 sank die Zahl der Spenden um bundesweit 12,8 Prozent und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2002. Hinzu kommt die schleppende Aufklärung der Vorfälle in den Kliniken in München, Leipzig, Göttingen und Regensburg. Zudem wurde das Misstrauen potenzieller Spender durch vermeintliche Unregelmäßigkeiten in der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nicht gerade abgebaut. Als bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tode stimmt die gemeinnützige Institution bundesweit die Zusammenarbeit zwischen den 1400 Krankenhäusern mit Intensivstation und den 47 Transplantationszentren ab.

Ein neues Gesetz aus dem vergangenen Jahr, das unter anderem die Lebendspender besser stellt, hat bis jetzt noch keine positiven Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, noch in diesem Jahr erstmalig ihre Versicherten an die Organspende zu erinnern. Das soll zu mehr positiven Entscheidungen in diesem Bereich führen. Etliche Kassen hatten angesichts der Spendenskandale diese Aktionen zunächst aufgeschoben.

Eine mehr öffentlich-rechtliche Ausrichtung der DSO soll das Vertrauen in die Organspende stärken. Nach anonymen Vorwürfen gegen die innere Struktur der Stiftung erfolgte ein Führungswechsel: Der langjährige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Rainer Hess, ist nun für ein Jahr neuer Vorstand. Die DSO soll aber weiterhin privatrechtlich organisiert bleiben.

Über die Stiftung werden aus Geldern der gesetzlichen Krankenkassen die Transplantationsbeauftragten der Krankenhäuser bezahlt, zur Zeit liegt die Gesamtsumme hier bei sechs Millionen Euro jährlich. Die Bundesländer sind verpflichtet, eine Liste der Entnahme-Krankenhäuser zu erstellen. Geregelt werden muss noch, nach welchem Schlüssel an kleineren Kliniken Beauftragte eingesetzt werden. An größeren Kliniken wird es einen entsprechenden Facharzt geben. Noch sind die entsprechenden Ausführungsverordnungen der Länder aber nicht vollständig.

Im Stiftungsrat der DSO gehören nunmehr neben der Bundesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft, dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Transplantationsgesellschaft auch je zwei stimmberechtigte Vertreter aus Bund und Ländern an, darüber hinaus zwei nicht stimmberechtigte Patientenvertreter. Geplant ist außerdem die Einrichtung eines Transplantationsregisters, in dem alle Daten zu den einzelnen Organübertragungen zusammenfließen sollen, darunter auch zur gesundheitlichen Situation des Empfängers.

Die Veränderungen sollen dazu beitragen, eventuelle Manipulationen an Wartelisten und Patientendaten schneller aufzudecken, so die Hoffnung von Rainer Hess. Er warnte zugleich, dass die Reorganisierung der Stiftung allein nicht ausreiche. Weitere Zwischenfälle an Kliniken könnten das Organspendensystem immer noch beschädigen.

Als völlig unzureichend wurden die DSO-Umstrukturierungen von den grünen Gesundheitspolitikern Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (Grüne) kritisiert: »Die Ankündigungen sind reine Kosmetik. Von öffentlich-rechtlichen Strukturen kann keine Rede sein.«

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