Jede zweite Mutter pausiert
Elternzeit
● Bis zum dritten Geburtstag des Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis ruht bei vollem Kündigungsschutz.
● Das Elterngeld bietet anspruchsberechtigten Müttern und Vätern für maximal 14 Monate finanzielle Unterstützung und beträgt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Es muss bei der regionalen Elterngeldstelle beantragt werden. Für die Höhe ist unter anderem das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt maßgebend.
● Während der Elternzeit bleiben pflichtversicherte Arbeitnehmer in der Regel beitragsfrei krankenversichert. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt einen Mindestbeitrag, sofern er nicht über den Partner kostenlos familienversichert ist. Privatversicherte zahlen wie gehabt ihre Beiträge sowie den bisher gewährten Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
● Auch während der Elternzeit übernimmt der Staat die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Für die Kinderbetreuung werden drei Jahre Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto der Mutter gutgeschrieben. Dazu ist ein Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung auszufüllen.
● Während der Elternzeit ist man hinsichtlich der Riester-Rente förderberechtigt. Mütter oder Väter erhalten staatliche Zulagen von bis zu 154 Euro jährlich. Ein Elternteil darf sich zusätzlich über bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind freuen. Wer die volle staatliche Unterstützung erhalten will, zahlt während der beruflichen Auszeit den Mindestbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in den Vertrag ein.
● Nicht ratsam ist es, während der Elternzeit private Versicherungen zu kündigen, um Geld zu sparen. Versicherungen wie die private Haftpflichtpolice, der Berufsunfähigkeitsschutz und die Risiko-Lebensversicherung sollten unbedingt weiterlaufen. Auch bei privaten Rentenversicherungen ist es empfehlenswert, diese fortzuführen.
Infos: www.cosmosdirekt.de/ versicherungstipp-elternzeit
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