Fluch der bösen Taten
Heiko Kauffmann über das Versagen und die Versäumnisse der deutschen Behörden und der Politik im Zusammenhang mit dem NSU-Terror
Wenige Ereignisse in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben Gesellschaft und Politik so aufgewühlt und gespalten wie die Änderung des Grundrechtsartikels 6, Absatz 2 zum Asylrecht und der Mord- und Brandanschlag auf die Familie Genc in Solingen drei Tage später. Wenn heute nach Erklärungen für das Versagen und die Versäumnisse der deutschen Behörden und der Politik im Zusammenhang mit dem NSU-Terror gesucht wird, müssen diese Daten, der 26. Mai 1993, die Zerstörung des Asyl-Grundrechts, und der 29. Mai 1993, der rassistische Solinger Anschlag, in eine ehrliche Analyse einbezogen werden. Wie auch das staatliche Wegsehen, Verdrängen und (Nicht-)Handeln nach den Anschlägen in Rostock, Mölln, Hoyerswerda und vielen anderen Orten einbezogen werden müssen.
Lange zuvor schon hatten die Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen immer wieder vergeblich vor dem »Buhlen um rechts« und vor der Gefahr gewarnt, die Zerstörung des Asylgrundrechts werde in der rechten Szene als »Signal für eine ethnische Säuberung Deutschlands« begrüßt und verstanden. Längst hatte sich die Mehrheit der großen Volksparteien – spätestens mit dem fatalen »Asylkompromiss« zwischen CDU/CSU und SPD im Dezember 1992 – dem permanenten Trommelfeuer politischer und medialer Stimmungsmache gegen Flüchtlinge ergeben.
Kein Ereignis der jüngsten deutschen Geschichte beleuchtet den Zusammenhang zwischen institutionellem Rassismus und individuellem Terror so deutlich wie der Mord- und Brandanschlag in Solingen; kein Ereignis zeigt ähnlich alarmierend, wie dünn der Firnis der Zivilisation zwischen politischer Kultur und Barbarei noch immer ist – wenn universell gültige Menschenrechte für eine bestimmte Gruppe von Menschen in der Gesellschaft verbogen, geschwächt oder außer Kraft gesetzt werden. Und kein Satz bringt diesen Zusammenhang klarer und unmittelbarer zum Ausdruck als die Worte, die ich am Pfingstmontag 1993 auf dem Weg zur Unteren Wernerstraße auf eine Mauer geschrieben fand und die sich – mit dem Brandgeruch und dem Anblick der Ruine des Hauses der Familie Genc – für immer in meine Erinnerung eingebrannt haben: »ERST STIRBT DAS RECHT – DANN STIRBT DER MENSCH«.
Der Fluch dieser bösen Tat (en), die Folgen der Zerstörung des Asylgrundrechts und der Politik institutioneller Feindseligkeit und Ausgrenzung von Flüchtlingen, wirken bis heute nach. Wir finden sie nicht nur in den Morden der NSU, im Vertuschen und Versagen staatlicher Organe und bei pseudowissenschaftlichen und populistischen Marktschreiern, die – wie Thilo Sarrazin – rassistische Klischees bedienen und dabei medial und politisch hofiert werden. Sondern wir finden sie auch in der permanenten »Auslagerung« und »Abschiebung« von Flüchtlingen und ihrer Probleme, im Wegsehen und Verdrängen sowie in beschämender politischer und gesellschaftlicher Gleichgültigkeit gegenüber dem tausendfachen Sterben an den Außengrenzen Europas. Auch dafür, für diese Schande Europas und für die zunehmende FRONTEX-Mentalität der Politik in Flüchtlings- und Menschenrechtsfragen steht der Satz: »ERST STIRBT DAS RECHT – DANN STIRBT DER MENSCH«. Wie lange noch? Wie lange lassen die Zivilgesellschaften Deutschlands und Europas dies noch ohne Aufbegehren, Protest und Widerstand zu?
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