Mietanspruch bei Pflichtverletzung
Urteil
Der Vermieter kann verlangen, dass er die Räume in einem Zustand zurückbekommt, in dem er sie ohne Weiteres nutzen und/oder weitervermieten kann; wird dem Vermieter stattdessen das Mietobjekt vorenthalten - indem es nicht oder nur teilweise geräumt wird -, hat er weiterhin Anspruch auf Miete oder Nutzungsentschädigung, bis die Mietsache geräumt ist. So urteilte am 27. März 2013 das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 24 U 200/11).
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