Solidarität?
Steffen Schmidt über die in Aussicht gestellte Hochwasserhilfe und Solidarität
Unbürokratische Finanzhilfen verspricht die Bundeskanzlerin den Hochwasseropfern. Die Botschaft: Man ist solidarisch, wenn es die Nachbarn trifft. Abgesehen vom eher bescheidenen Budget der geplanten Hilfe ist es mit der Solidarität beim Hochwasserschutz nicht gar so weit her. Katastrophenschutz ist Ländersache. Und da herrscht das Sankt-Florians-Prinzip (Lieber Gott, mach, dass mein Nachbar absäuft und nicht ich). Natürlich weiß auch jeder Politiker, dass Flüsse talwärts fließen. Bei der Vorsorge allerdings spielt dieses Wissen eine untergeordnete Rolle. Noch immer setzt man fast ausschließlich auf Dämme und Sperrmauern, statt die natürlichen Rückhaltemöglichkeiten der einstigen Flussauen wiederherzustellen. Doch von solchen Maßnahmen profitiert eben weniger das Land, in dem die Überflutungsgebiete liegen, sondern jene Länder, die flussabwärts liegen.
Zwar verlangt eine EU-Regelung, dass Hochwasserschutz nach Wassereinzugsgebieten zu regeln sei, doch da ist in Deutschland der Föderalismus vor. Zumal in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr solcher Überflutungsflächen mit Eigenheimsiedlungen oder Gewerbegebieten zugebaut wurden. Will man hier dem Wasser wieder Raum schaffen, dann muss man vielerorts enteignen (und entschädigen). Welchen Widerstand man da erwarten darf, kann man bei Protesten von Bauern gegen Nutzungsverbote in Nationalparks sehen. Wenn eine Wende bei der Landnutzung an Flüssen misslingt, muss man wohl bald auch alte Städte aus Flussniederungen verlegen.
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