Überholt
Grit Gernhardt über Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
Wieder einmal zeigt das Bundesverfassungsgericht auf, wie modern und tolerant führende Kräfte in der Union sind - nämlich gar nicht. Andernfalls hätte die Koalition längst alle Schritte unternehmen können, um gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen. Die Freude der Schwulen- und Lesbenverbände sowie der parlamentarischen Opposition über das gestrige Urteil zum Ehegattensplitting ist deshalb berechtigt.
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Ungleichbehandlung im Steuer- oder auch Adoptionsrecht längst nicht auf Homoehen beschränkt ist. Das tief in einem Teil der Bevölkerung und ganzen Parteien verankerte wertkonservative Rollenbild verhindert weiter, dass jedes Familienmodell - wovon es in der heutigen Zeit viele gibt - vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Die Ehe als allein selig machende Lebensgrundlage hat zwar in der Praxis längst ausgedient, bürokratisch werden Unverheirateten, Singles oder Patchworkfamilien jedoch teils ganze Felsmassive in den Weg gelegt.
Auch beim aktuellen Karlsruher Urteil geht es nicht um eine prinzipielle Gleichstellung aller Lebens- und Familienformen, sondern nur um einen Teilaspekt des Steuerrechts. Dieser basiert zudem auf einem längst überholten Familienbild und bietet nur dann finanzielle Vorteile, wenn einer der Eheleute die Ernährerrolle innehat. Nun ist es aber auch nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, Diskriminierung abzuschaffen - das kann allein die Politik leisten. Höchste Zeit wäre es jedenfalls.
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