Solidarität statt Zweiklassenmedizin
Über Deutschlands Krankeversicherungen: Aufklärung über die Mythen der Gesundheitsdebatte - Teil 6 der nd-Serie
»In ein paar Jahren wird das Gesundheitswesen unbezahlbar sein«, droht uns die veröffentlichte Meinung seit Jahren. Und warum? Es liegt angeblich am demografischen Wandel, am medizinisch-technischen Fortschritt, der Freibiermentalität der Patienten. Mit solchen »Argumenten« werden Privatisierungen im Gesundheitswesen als unumgänglich vorangetrieben; ärztliche Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen, Zuzahlungspflichten begründet. Derweil verdient nicht nur die Pharmaindustrie Unsummen. Doch wer kritisiert hier was und warum? Nadja Rakowitz wirft einen kritischen Blick auf das real existierende Gesundheitssystem - und zeigt, dass Alternativen sogar innerhalb kapitalistischer Verhältnisse möglich sind. Klarheit statt Mythen: hier täglich in einer nd-Reihe.
Zweiklassenmedizin
Diagnose:
In Deutschland teilen sich die Versicherten in zwei Gruppen: Die Mehrheit ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, eine Minderheit in der privaten Krankenversicherung (PKV). Privat Versicherte erhalten schneller einen Termin beim Arzt und tragen in manchen Bereichen höhere Kosten.
Bereits lange praktizierte Therapie:
Anstatt die weltweit fast einmalige Aufteilung in privat und gesetzlich Versicherte abzuschaffen und die gesamte Bevölkerung in die solidarische gesetzliche Versicherung zu integrieren (siehe Bürgerversicherung), werden die gesetzlichen Krankenkassen immer weiter den privaten angeglichen. Damit wird die Idee der Solidarität und Umverteilung, von der das System der GKV lebt, immer weiter ausgehöhlt.
Hintergrund und Faktenlage:
Eine systemische Ungleichheit beim Zugang zur medizinischen Versorgung besteht in Deutschland in der Spaltung zwischen den 90 Prozent gesetzlich und zehn Prozent privat Versicherten. Letztere profitieren von kürzeren Wartezeiten und anderen Privilegien, setzen sich aber auch dem Risiko aus, überversorgt zu werden, also Leistungen oder Therapien verordnet zu bekommen, die zwar dem Einkommen des Anbieters dienen, aber medizinisch nicht nötig sind.
Die GKV (im Jahr 2012 noch 145 einzelne Krankenkassen) ist bis heute geprägt vom Solidarprinzip: Alle zahlen von ihrem Einkommen den gleichen prozentualen Beitragssatz, aber alle bekommen – unabhängig vom einbezahlten Geld – das medizinisch Notwendige, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) politisch festgelegt wird. Auch wenn es inzwischen viele Einschränkungen dieser Solidarität gibt, muss dieses Prinzip unbedingt verteidigt werden. Es widerspricht der kapitalistischen Logik und ist eine soziale Errungenschaft.
Folgende Einschränkungen dieses Prinzips gibt es: Es werden nicht alle Einkommen herangezogen, sondern nur Löhne und Gehälter, und diese nur bis zu einer bestimmten Höhe (Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2013: 3.937,50 Euro brutto/monatlich). Das heißt, dass Einkommen oberhalb dieser Bemessungsgrenze unberücksichtigt bleiben: Ob 5.000 oder 10.000 Euro Einkommen, der Beitrag bleibt der gleiche. Obere Einkommensschichten werden also weniger belastet.
Durch die jüngsten Gesundheitsreformen gab es zwar ein paar schmerzhafte Leistungsstreichungen (vor allem bei Brillen und beim Zahnersatz), aber im Großen und Ganzen bekommen die gesetzlich Versicherten das medizinisch Notwendige. Oft sind es niedergelassene ÄrztInnen, die den PatientInnen erzählen, dass vermeintlich «sehr wichtige Leistungen» von der GKV nicht mehr bezahlt werden. Dabei handelt es sich oft um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die die ÄrztInnen dann privat abrechnen können. Bei den meisten dieser IGeL gibt es keinen nachgewiesenen Nutzen. Also Vorsicht! Und immer erst bei www.igel-monitor.de nachsehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind keine Unternehmen und gehen keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nach. Es ist für das Solidarprinzip wichtig, dies zu verteidigen, denn viele Regierungen arbeiten seit einigen Jahren daran, die Kassen langsam in Unternehmen zu verwandeln und den privaten Krankenkassen anzugleichen: Inzwischen gibt es eine Konkurrenz zwischen den GKV, sie können insolvent werden und sie können Versicherten Geld zurückerstatten, wenn diese eine bestimmte Zeit lang das Gesundheitswesen nicht genutzt haben. Im Moment arbeitet die FDP mittels Kartellrecht daran, die GKV noch weiter der PKV anzupassen. Wenn ihr das gelingt, werden die Kassen der GKV endgültig Unternehmen werden. Das wäre dann das Ende des Solidarprinzips.
Die privaten Krankenversicherungen (ca. 45 Unternehmen) funktionieren anders als die GKV. Dass es eine private Vollversicherung für rund zehn Prozent der Bevölkerung gibt, ist eine deutsche Besonderheit, die man kaum in anderen Ländern findet. Versicherungsberechtigt sind Selbstständige, BeamtInnen oder Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten (Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2013: 4.350 Euro brutto/monatlich). Die PKV macht den Beitragssatz für die Versicherten individuell von deren Krankheitsgeschichte abhängig, das heißt, sie versichert nur diejenigen, die für sie wahrscheinlich lukrativ sein werden.
Privat Versicherte bekommen vom Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen und dann bei ihrer Versicherung einreichen müssen (Kostenerstattungsprinzip). Private Versicherungen funktionieren nicht über ein Umlageverfahren, sondern über Kapitaldeckung, das heißt, sie legen die Beiträge der Versicherten auf dem Kapitalmarkt an, in der Hoffnung, dass sie sich dort vermehren mögen. (Durch die Krise auf diesen Märkten haben die privaten Versicherungen aber in den letzten Jahren große Summen an Geld verloren.)
Die von Dr. Nadja Rakowitz verfasste Broschüre „Gesundheit ist eine Ware. Mythen und Probleme des kommerzialisierten Gesundheitswesens“ ist in der Reihe »luxemburg argumente« erschienen und kann bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung bestellt werden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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