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NSA, BND und Co. - 13 Fragen der Piratenpartei an die Kanzlerin

Der Fall Snowden und die Folgen: Was wusste die Bundesregierung über die Ausspähung der Daten von Bundesbürgern?

  • Lesedauer: 4 Min.

Um für Klarheit und Transparenz zu sorgen, richtet die Piratenpartei folgende Fragen an die Bundesregierung:

1.

Welche Abkommen und sonstigen Vereinbarungen bestanden oder bestehen mit anderen Ländern hinsichtlich geheimdienstlicher oder militärischer Spionage- und Überwachungsaktivitäten in Deutschland und im Internet?

2.

Die Deutsche Post AG fotografiert alle Empfängeradressen der von ihr transportierten Sendungen ab. Seit wann geschieht das, für wie lange werden die gewonnenen Daten gespeichert und welche Dienste haben unter welchen Bedingungen darauf Zugriff? Wie viele Anfragen derartiger Daten wurden in den letzten fünf Jahren durch deutsche und ausländische Dienste getätigt und wie viele davon beantwortet? Besteht eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen?

3.

Welche konkreten Schritte hat die Bundesrepublik in den letzten 12 Jahren unternommen, um die Aufforderungen des Europäischen Parlaments von 2001 im Rahmen der Debatte um das globale Abhörprogramm »Echelon« an die EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen und eine lückenlose Aufklärung der Überwachungsprogramme zu gewährleisten?

»Das Europäische Parlament betont die Tatsache, dass es auf der Grundlage der durch den Nichtständigen Ausschuss eingeholten Informationen keinen Zweifel mehr daran gibt, dass ein globales Abhörsystem existiert, das unter Beteiligung der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens und Neuseelands im Rahmen des UK/USA-Abkommens betrieben wird; …«

4.

Wie viele Datenaustauschabkommen oder gemeinsame Datenbanken und Schnittstellen bestehen neben dem Austausch von Fluggastdaten (Passenger Name Records), Bankdaten und Überweisungen (SWIFT), DNS- und Fingerabdruckdatenbanken? Welche dieser Abkommen erlauben den USA, automatisiert und ohne Prüfung im Einzelfall auf die Daten deutscher Dienste zuzugreifen?

5.

Haben deutsche Geheimdienste oder Strafverfolgungsbehörden Telefongespräche oder Datenverkehr in Deutschland abgefangen und an ausländische Dienste vollständig oder gefiltert weitergeleitet? Gab bzw. gibt es eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Geheimdiensten in Bezug auf den Ankauf, die Entwicklung oder die Beschaffung von Soft- und Hardware zu Zwecken der Telekommunikationsüberwachung, und wenn ja, in welcher Form?

Wird von Bundesbehörden Deep Packet Inspection betrieben, oder liegen Ihnen Erkenntnisse zu einer für diesen Zweck geeigneten Software in Deutschland vor? Toleriert die Bundesregierung auf deutschem Staatsgebiet Fernmeldeüberwachung durch ausländische Geheimdienste?

6.

Seit wann ist deutschen Behörden – z. B. dem Verfassungsschutz oder dem Bundesnachrichtendienst – die Existenz von Systemen bekannt, die nach dem Prinzip von PRISM, Boundless Informant, Tempora oder ähnlichen Überwachungsprogrammen arbeiten? Sind das Bundesinnenministerium, die Bundesregierung und die G10-Kommission darüber informiert, dass Systeme der Massentelekommunikationsüberwachung zur Überwachung des weltweiten Datenverkehrs eingesetzt worden sind, und wenn ja, seit wann?

7.

a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Behörden des Bundes Daten aus PRISM oder ähnlichen Spionageprogrammen erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben?

b) Wenn die Bundesregierung oder Behörden des Bundes nachrichtendienstliche Daten erhalten haben: Welche Behörden hatten Zugriff auf die Daten und auf aus den Daten erstellte Berichte? Wie sah der behördeninterne Dienstweg vor, mit derartigen Daten umzugehen? Gibt es eine vorgeschriebene Dokumentation zum Umgang mit den aus ausländischen Quellen erlangten Daten? Wurden Datennutzung und -weitergabe nachvollziehbar dokumentiert?

c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten aus PRISM, Tempora oder ähnlichen geheimdienstlichen Spionageprogrammen im Rahmen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Internet-Zentrums (GIZ), des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) oder auf anderem Wege an Polizeibehörden oder sonstige nicht geheimdienstliche Behörden des Bundes oder der Länder weitergegeben wurden?

8.

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Behörden des Bundes oder Unternehmen mit Beteiligung des Bundes Daten für PRISM, Tempora oder ähnliche US-Spionageprogramme durch aktive Mitarbeit wie beispielsweise die Herausgabe von Nutzerdaten oder die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen zum Datenzugriff beliefert haben?

9.

Deutschland ist laut »Boundless Informant« in Europa am stärksten von der Überwachung der NSA betroffen. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Bürger, Unternehmen und Behörden vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen ausländischer Regierungen zu schützen?

10.

Welche Konsequenzen werden durch die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium in Bezug auf die zukünftige Zusammenarbeit der europäischen Geheimdienste aus der Enthüllung eines französischen Spionageprogramms gezogen?

11.

Welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung, die durch die Enthüllungen rund um Tempora aufgetretene Problematik der überwachten Transatlantikkabel zu lösen?

12.

Welche Maßnahmen werden unternommen, um Bürger und Unternehmen beim Umgang mit Verschlüsselungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und sie zu informieren?

13.

Welche diplomatischen Konsequenzen wird diese Affäre haben? Wie will die Bundesregierung der Forderung der Bürger nach einem Ende der Überwachung durch ausländische Geheimdienste Nachdruck verleihen, währenddessen sie selbst Überwachung im eigenen Land ausbaut und noch nicht abschließend geklärt ist, ob sie selbst abgehört wurde?

Der Brief an die Kanzlerin, welcher die 13 Fragen enthält, ist zuerst hier erschienen.

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