Gutachter, Schlechtachter

Silvia Ottow über Leistungsvergabe der Krankenkassen

  • Lesedauer: 2 Min.

Gutachter bei den gesetzlichen Krankenkassen tragen ihren Namen nicht zu Unrecht; sie haben gut zu tun. Ob sie es gut oder schlecht machen, steht auf einem anderen Blatt. In über 100 000 Fällen beugten sie sich 2012 über Krankschreibungen oder Anträge auf medizinische Rehabilitation. Dabei reicht es ihnen in der Regel, sich Papiere durchzulesen oder - wie man anhand vieler Beispiele belegen kann - sich mit den Deckblättern der Unterlagen zu begnügen. Spätestens seit dem Fall des in die geschlossene Psychiatrie verfrachteten Gustl Mollath wissen wir, dass Gutachter die von ihnen zu beurteilenden Menschen oft nie gesehen haben.Wer da zu lange an einer Krankheit kuriert, wird schon mal nach Aktenansicht telefonisch aufgefordert, sich zusammenzureißen. Von abgelehnten Vorsorgekuren oder Reha-Maßnahmen ganz zu schweigen. Das ist wohl eine der leichtesten Übungen der Krankenkassen und mit dem Druck auf die Kosten ganz und gar nicht zu erklären. Bei den jetzigen Überschüssen der meisten großen Kassen müssten sie sich ja momentan großzügig zeigen. Tun sie aber nicht.

Es gehört zum Allgemeinwissen, dass viele Kassenleistungen erst nach dem Widerspruch des Patienten gewährt werden. Und wer dazu nicht in der Lage ist, dem muss man nichts bezahlen - so ist die krude Logik, und zwar schon lange. Man muss nicht die große Gesundheitspolitik bemühen, um diesen Mangel zu beheben. Es reichte, wenn die Kassen ihre Gutachter anweisen, gut auf die Patienten zu achten.

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