Im Urlaub ausgeraubt – was tun?

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Wer im Urlaub Opfer eines Taschendiebstahls wird, steht vor den Fragen: Was ist nun zu tun? An wen kann ich mich wenden? Wer hilft mir über Verluste? Fünf Tipps auf einen Blick sollen Betroffenen helfen. Vor Reiseantritt kann man auch entsprechende Vorkehrungen treffen.

Immer wieder erreichen uns zahlreiche Leserfragen zur Problematik der Pflege. Deshalb setzen wir heute unsere Serie Fragen & Antworten rund um die Pflege fort – so zur Pflegebegutachtung oder zum Zuschuss zum Pflege-Bahr.

Immer wieder gibt es Streit um Arbeitszeit und Gehaltskürzungen. Woran kann man sich halten? Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, gilt – auch bei außertariflichen Angestellten – die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.

Wir benutzen ihn fast täglich und machen uns in der Regel keine Gedanken darüber. Der Aufzug gehört einfach zum Alltag. Nur wenn er mal stecken bleibt oder wegen Wartungsarbeiten ausfällt, werden wir uns dessen so richtig bewusst. Was die wenigsten Menschen wissen dürften: Es gibt in Deutschland auch eine umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema, die der nd-ratgeber vorstellt.

Einbrecher mögen den Sommer. Und auch die Wochen zwischen Oktober und März, wenn es zeitig dunkelt und man eher sieht, ob jemand daheim ist oder nicht. Die Polizei rät, den Tätern die Zeit knapp zu machen. Gegen Einbrüche helfen Sicherheitstechnik und eine gute Nachbarschaft.

Eltern sind auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihre erwachsenen Kinder erst mit jahrelanger Verzögerung eine Erstausbildung beginnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zum Thema Unterhalt gibt es noch weitere Urteile, über die wir im nd-ratgeber informieren.

Fußball- und Golftrainer, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr oder der Vorstand im Kleingartenverein gehören zu den »Kunden« der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. In all diesen und vielen anderen Fällen geht es um das Ehrenamt. Wer seine Freizeit für ehrenamtliche Tätigkeiten nutzt, sollte sich umfassend gegen Unfallgefahren schützen. Das ist nicht in jedem Fall ein Selbstgänger.

Neues zum Thema Reiserecht: Hat ein Sohn für sich und seine eigene Familie einen Urlaub gebucht, darf er die Pauschalreise abbrechen, wenn die Ersatzbetreuerin der sonst von ihm versorgten, pflegebedürftigen Mutter zu Hause erkrankt und plötzlich ausfällt. In diesem Fall kommt seine Reiseabbruchversicherung für die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten auf.

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