Sturz durch eigenen Hund - Arbeitsunfall?

Unfallversicherung

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß. Die Folge war eine Knieverletzung. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag auf Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zu dem versicherten Arbeitsweg gehöre, wie die Berufsgenossenschaft argumentierte.

Dagegen erhob der verunglückte Mann Klage und bekam vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 16. Mai 2013 (Az. L 6 U 12/12) Recht.

Nach Auffassung der Richter habe sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung: Gesetzlich unfallversichert ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3, 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Wird dieser Weg nicht nur geringfügig unterbrochen, entfällt insoweit der Unfallversicherungsschutz.

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