Heizölkauf – worauf ist zu achten?
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Erwerbslose können nicht automatisch Hartz IV beanspruchen, wenn ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim umzieht. Dessen Einkommen ist bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen weiter zu berücksichtigen, wie das Bundessozialgericht in einem am 23. August 2013 schriftlich veröffentlichten Urteil entschied.
Immer wieder gibt es bei Arbeitnehmern Unklarheiten darüber, ob sie im Falle von Hochzeit, Umzug, Geburt oder Todesfall einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Sonderurlaub ist die gebräuchliche Bezeichnung für eine einvernehmliche Dienstbefreiung. Doch das gilt nicht für jedes »Ereignis«.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einem Urteil vom 5. Juni 2013 mit einer gefährlichen Lücke im Mieterschutz befasst. Es geht um die einfach erscheinende Frage, wer überhaupt Vermieter einer Wohnung ist. Aber die Frage kann kompliziert werden. Auch für die Mieterseite.
Ab 2015 und danach treten Änderungen nach dem »Datschengesetz«, gemeint ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz – SchuldRAnpG – ein. Die Arbeitsgruppe Erholungsgrundstücke und Kleingartenwesen beim Vorstand der Partei DIE LINKE. möchte mit diesen Hinweisen den vielen davon betroffenen Nutzern und ihren Vereinen Antworten auf ihre Fragen geben und ihnen helfen, das Richtige zu tun.
Wer als Begünstigter in einen Lebensversicherungsvertrag eingetragen ist, erhält im Falle des Todes des Versicherten in der Regel die Versicherungssumme ausgezahlt – oder auch nicht. Denn das kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. April 2013 durchaus rechtens sein.
Am 1. Februar 2014 tritt SEPA in Kraft. SEPA steht für »Single Euro Payments Area« und umfasst den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, indem Unternehmen, Banken und Verbraucher europaweit nur noch standardisierte Überweisungen und Lastschriften in Euro nutzen. Doch SEPA wird auch im Zahlungsverkehr der Länder eingeführt, die noch nicht der Währungsunion angehören. Weitere Details im nd-ratgeber.
Unfallopfer haben fast immer Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung ihnen den Anwalt bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte vor dem Gang zum Rechtsbeistand erst selbst mit der Versicherung redet und sich erst später einen Anwalt nimmt. Wussten Sie das schon?
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