Kreuzzug vors Kanzleramt

Am Samstag marschieren wieder selbst ernannte Lebensretter gegen Abtreibung auf

Am kommenden Samstag werden sie wieder marschieren, Tausende Abtreibungsgegner - glaubt man den steigenden Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren - werden ihre weißen Kreuze vom Kanzleramt bis zum Lustgarten tragen, um beim »Marsch für das Leben« für ein europaweites Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen zu demonstrieren. Zu der Demonstration, die um 13 Uhr beginnen soll, ruft, wie in den Jahren zuvor, der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) auf. Unterstützt wird er von 14 weiteren »Lebensschützer«-Gruppierungen, der Jugendorganisation der CDU (Junge Union) sowie katholischen und evangelischen Bischöfen. Im letzten Jahr hatten außerdem CDU-Größen wie Volker Kauder im Namen der Bundestagsfraktion ein Grußwort zum Marsch verfasst. 2012 kamen knapp 2500 Menschen zu der Demonstration, auch in diesem Jahr wird mit einer ähnlichen Teilnehmerzahl gerechnet. Aktivisten haben bereits die Anreise in Sonderbussen geplant.

Ausgerechnet einen Tag vor der Bundestagswahl will das Bündnis der selbst ernannten Lebensschützer »deutlich darauf hinweisen, dass Politiker eine große Verantwortung für das Leben haben«, und dass »mündige Bürger in ihrer Wahlentscheidung genau hinsehen sollten«, erklärte der Vorsitzende des BVL, Martin Lohmann erst kürzlich in einem Interview mit der katholischen Nachrichtenagentur kath.net.

Das Bündnis hält jeden menschlichen Eingriff in Gottes Schöpfung für eine Sünde, das Lebensrecht eines Ungeborenen steht, laut der Lebensaktivisten, über dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, Sterbehilfe in jeglicher Form setzen die frommen Christen mit Euthanasie gleich und wollen sie unter Strafe stellen. Über einen Schwangerschaftsabbruch, selbst nach einer Vergewaltigung, sollte nicht länger im Rahmen der gesetzlich möglichen Frist entschieden werden und jegliche staatliche Finanzierung gehöre eingestellt, heißt es in der im letzten Jahr verlesenen »Berliner Erklärung« der BVL. »Das Lebensrecht und die Achtung des Lebens kann man nicht teilen. Wer hier teilt, tötet auch.«, heißt es in einer Pressemitteilung zum diesjährigen Protestmarsch. Leitfigur der Bewegung ist Martin Lohmann, CDU-Mitglied, Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV, Gründer des Arbeitskreises engagierter Katholiken in der CDU und Träger des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Mit dem ehemaligen Privatsekretär Benedikts XVI, Georg Gänswein, hat er eine Art Glaubensfibel herausgegeben.

Der Berliner Schwulen- und Lesbenverband, feministische Gruppen und Beratungseinrichtungen haben bereits verschiedene Gegendemonstrationen geplant, um sich für das Recht am eigenen Körper einzusetzen. Am Samstag wird das »Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung« am Brandenburger Tor eine Kundgebung unter dem Motto »Leben und lieben ohne Bevormundung« geben und unter anderem für eine rezeptfreie Abgabe der »Pille danach« und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, der Abtreibung unter Strafe stellt, eintreten.

Das Domkirchenkollegium des Berliner Doms hat es unterdessen abgelehnt, dass sich die Demonstranten des Lebensmarsches zu einem ökumenischen Abschlussgottesdienst in seinem Haus versammeln. In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: »Wir sehen es als höchst problematisch an, die ausgesprochen sensiblen Themen menschlicher Existenz (...) zum Gegenstand einer Aktion mit dem Namen ›Marsch für das Leben‹ zu machen.« Außerdem sehen die Kirchenvertreter zahlreiche Aussagen des BVL-Vorsitzenden Lohmann zur gleichgeschlechtlichen Ehe kritisch.

Das Engagement der strengen Christen allerdings als abseitigen religiösen Eifer zu verharmlosen, findet Sybill Schulz vom Familienplanungszentrum (Fpz) gefährlich. »Deutschlandweit werden operierende Ärzte, Beratungsstellen und Familienplanungszentren von Anhängern dieser Bewegung diffamiert und angezeigt«, sagt sie. In Deutschland müssen sich Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen oder betroffene Frauen unterstützen, immer öfter mit Anzeigen auseinandersetzen. Angelehnt sind die Klagen an den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für eine Abtreibung unter Strafe stellt. Weist eine Institution in einer Broschüre auf Kontaktadressen hin, kann das schon als Werbung ausgelegt werden. Einen eindeutigen Rechtsspruch hinsichtlich der Interpretation dieses Paragrafen gibt es bisher nicht. Außerdem nehmen die sogenannten »Gehsteigberatungen«, mit denen die »Pro-Life-Bewegung« aus den USA bereits seit Jahren für Aufregung sorgt, zu. Frauen werden dabei von Aktivisten vor ihrem Besuch in Beratungseinrichtungen oder Ärzten angehalten und eingeschüchtert.

Informationen zu Begleitveranstaltungen gegen den »Marsch für das Leben« unter: www.sexuelle-selbstbestimmung.de

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