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Alles im Rahmen der Gesetze

Das NATO-Truppenstatut und die anhaltende Zuträgersucht deutscher Geheimdienste

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.
Alles rechtmäßig - so lautet offenbar die Aussitzstrategie der Bundesregierung, wenn es um die Spionageangriffe von alliierten Geheimdiensten wie NSA und GCHQ in Deutschland und gegen Bundesbürger geht.

Sicher können die Sprecher der Kanzlerin, involvierter Ministerien und Behörden folgenden Satz selbst dann fehlerfrei aufsagen, wenn man sie nächtens aus dem Tiefschlaf weckt: »Die National Security Agency (NSA) hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland dargelegt, dass sie in Übereinstimmung mit deutschem und amerikanischem Recht handle. Die Bundesregierung und auch die Betreiber großer deutscher Internetknotenpunkte haben keine Hinweise darauf, dass durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland Daten ausgespäht werden.«

Seit Monaten argumentiert man so quasi mit der Aussage eines ertappten Einbrechers, der behauptet, stets nur etwas mitgenommen zu haben, wenn der Hausherr ihn eingelassen und ausdrücklich dazu ermächtigt hat. An dieser Darstellung der alltäglichen Zusammenarbeit zwischen den deutschen und vor allem den US-amerikanischen Diensten mag sogar einiges wahr sein, sonst wären manche Vertuschungsversuche überflüssig.

Jüngst ging es in der Bundespressekonferenz um das »Projekt 6«. Das war zwischen von 2005 bis 2010 (oder ist noch?) eine gemeinsame Anti-Terror-Einheit von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst sowie der US-amerikanischen CIA. Dazu gehört(e) die Datenbank »PX« mit Informationen über mutmaßliche Dschihadisten und sogenannte Terrorunterstützer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wusste davon nichts. Wozu auch, denn »alle Datenübermittlungsvorschriften sind eingehalten worden«, sagt die Bundesregierung.

Ein Journalistenkollege fragte nach: »Wie lauten denn die Vorschriften, die sie angeblich eingehalten haben?« Mareike Kutt vom Bundesinnenministerium antwortete: »Auch die sind leider nicht öffentlich zu kommunizieren.«

Die Antwort ist alles andere als souverän. Und das lässt die Frage aufkommen, wie souverän die Regierung - und damit die Bundesrepublik - überhaupt ist.

Wer in dieser Frage skeptisch ist und dieses Misstrauen unter anderem mit einem bereits 1968 geschlossenen Abkommen begründet, liegt falsch. Sagt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Er ist selbst in seinem Hause nicht unbedingt als Experte aufgefallen. Das Abkommen sehe zwar auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts vor, dass US-Behörden Geheimdienstinformationen aus Deutschland bekommen können, doch seit 1990 sei das Abkommen nicht mehr in Anspruch genommen worden. Sagt Friedrich und meint, bereits in den 1990er Jahren - also deutlich vor 9/11 - sei versucht worden, den Vertrag zu kippen, dann habe man das Vorhaben nicht weiterverfolgt. Erst am 2. August dieses Jahres sei die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Deutschland und Großbritannien sowie Deutschland und den USA nun per Notenwechsel aufgehoben, bestätigt das Auswärtige Amt auf »nd«-Nachfrage.

Seit 1949 gibt es fast eine Sucht deutscher Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden, US-Partnern Informationen zuzutragen. Der Stadtstaat Hamburg beispielsweise hat »mehrfach wöchentlich« selbst so geringe Details wie »Farbschmierereien« vor dem 1. Mai der CIA und britischen Geheimen zukommen lassen. Die Attentate vom 11. September 2001, die vermutlich maßgeblich in der Hansestadt vorbereitet wurden, hat das nicht verhindert. Alfons Pawelczyk (SPD) - der zwischen 1984 und 1987 Verantwortung für Hamburgs Innenressort trug - bekannte: »Rechtsgrundlage dafür sind das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen.« Seinerzeit unterhielten allein US-Dienste 200 Niederlassungen in rund 75 Orten der alten Bundesrepublik. Doch schon damals deutete sich an, dass der technische Fortschritt neue Formen der Spitzelei ermöglicht. Nachdem der »Spiegel« 1989 über gigantische Abhörsysteme des US-»Super-Geheimdienstes NSA« berichtete, gab es für die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD »keinen Zweifel daran: Die Nachrichtendienste beachten deutsches Recht.«

Nicht einmal die Formulierungen haben sich geändert. Wohl aber die Qualität der Kooperation. Wie aus der aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, tauscht der BND in großem Umfang Daten mit befreundeten Diensten aus den USA und Großbritannien aus. Auch der Verfassungsschutz arbeitet mit der NSA zusammen. Die Dienste, aber auch das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt, helfen unter anderem mit, Technologien zum Knacken verschlüsselter Internetverfahren zu entwickeln. Wöchentlich finden dazu offenbar Treffen unter anderem auf dem Gelände des Antiterror-Zentrums in Berlin-Treptow statt. Alles natürlich »im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen«.

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