Steuerberater haften für Fehler

Wussten Sie es ...?

  • Lesedauer: 2 Min.

Steuerberater müssen es ihren Mandanten ermöglichen, Steuererklärungen vor der Abgabe auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Dazu reicht nicht die Vorlage einer komprimierten elektronischen Einkommensteuer-Erklärung aus, die mit dem Finanzamtprogramm Elster erstellt wurde. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München am 7. August 2013 (Az. III R 12/12).

Im konkreten Fall muss nun ein Steuerberater für die finanziellen Folgen eines solchen Versäumnisses einstehen. Der klagende Mandant und Vater hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt und deshalb erstmals Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro im Jahr. Sein Steuerberater wusste von der Trennung allerdings nicht. Er fertigte die Einkommensteuererklärung wie in den Vorjahren an und legte sie dem Mandanten in einer komprimierten elektronischen Form zur Unterschrift vor. Weil darin aber keine entsprechenden Rubriken enthalten sind, konnte der Mandant auch nicht erkennen, dass der Freibetrag für Alleinerziehende fehlte.

Der BFH wertete dies nun als »grobes Verschulden« des Steuerberaters, für das er aufkommen muss.

Bundesrat will zwei Pässe akzeptieren

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes vorgelegt. Ziel sei es, einbürgerungswilligen Ausländern beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erlauben, ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Folgerichtig verlören auch Deutsche beim Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft ihren heimischen Pass nicht.

Der »Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit« solle aufgehoben werden. Künftig würde auch die Optionsregelung fallen, nach der hier geborene Ausländer mit dem 21. Lebensjahr beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren alten Pass verlieren. Mit der Reform wird das Einbürgerungsverfahren vereinfacht.

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