Nie mehr braun-beige Pampe
Die Qualität des Schulessens soll per Gesetz besser werden - Bis dahin ist viel zu tun
Essen, das auf dem Teller eine einzige braun-beige Kombination aus verkochtem Fleisch und Gemüse ist, soll künftig der Vergangenheit angehören - geht es nach dem neuen »Gesetz zur Qualitätsverbesserung des schulischen Mittagessens«, das am 1. Februar 2014 in Kraft tritt und für alle Grundschulen im Ganztagsbetrieb gilt. Künftig werden somit die Caterer, die die Schulen mit Essen versorgen, nicht mehr nach dem günstigsten Angebot, sondern nach der besten Qualität ausgewählt, lautet die ambitionierte Zielsetzung des Senats für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auf den »Berliner Tagen der Schulverpflegung«, die noch bis Donnerstag von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung in Berlin organisiert werden, wollen die Organisatoren über den aktuellen Stand der Dinge informieren und Kooperationspartner zusammenbringen, denn bis zum Februar gibt es noch eine Menge zu tun.
Statt der bisher 23 Euro werden Eltern künftig 14 Euro mehr für das Mittagessen ihrer Kinder bezahlen. Statt zwei Euro kostet eine Portion ab Februar dann 3,25 Euro, wobei der Elternanteil weiter bei 70 Prozent liegen wird, der Senat finanziert die restlichen 30 Prozent. Kinder, deren Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind, zahlen wie bisher einen Euro. Für Geringverdiener wird es einen Härtefallfonds geben, der mit etwa 20 000 Euro im Jahr pro Bezirk recht schmal ausgestattet ist. Bis zu einem Jahr könnten so die Kosten für das Mittagessen übernommen werden.
Die Caterer erhalten künftig einen Festpreis, der sicherstellen soll, dass sich niemand auf Kosten der Qualität unterbietet. Kritik, die zusätzlichen 1,25 Euro würden nicht in besseres Essen fließen, sondern anderweitig verpuffen, weist Rolf Hoppe vom Verband der Berliner und Brandenburger Schulcaterer zurück. »Wir haben uns für eine Qualitätsverbesserung eingesetzt und daran halten wir uns.«
In der Gesetzesvorgabe ist neben der Preissteigerung allerdings auch geregelt, dass die Grundschulen in Zukunft ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl ihrer Caterer haben. Für Oberschulen, die keine Ganztagsschulen sind und nicht staatlich subventioniert werden, gelten diese Regelungen nicht. »Wir sind froh, dass wir endlich einheitliche Kriterien für die Grundschulen vereinbart haben, alles Weitere sollte dann mit den neuen Erfahrungen in Angriff genommen werden«, sagt Michael Jäger von der Vernetzungsstelle. Die Grundschulen werden, so ist es geplant, nun erstmals über sogenannte Essensausschüsse Anteil an der Qualitätssicherung ihres Mittagessens haben. Das Gremium soll aus Eltern, Schulleitung, LehrerInnen und ErzieherInnen sowie Schülern bestehen. Die endgültige Verantwortung für eventuelle Abmahnung wird aber weiter bei den Schulämtern der Bezirke liegen.
Zur Einführung des Gesetzes bekommen alle Beteiligten eine Handreichung, die sich an den Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientiert. Danach sind etwa Geschmacksverstärker, Fertigprodukte und Formfleisch nicht erlaubt. Bei Obst und Gemüse sollte möglichst auf regionale und saisonale Angebote zurückgegriffen und ein zehnprozentiger Bioanteil eingehalten werden. Jeden Tag müssen zwei Essen mit Vorspeise, Hauptspeise und Nachtisch angeboten werden. Davon sollte ein Menü vegetarisch sein.
Mit Checklisten ausgerüstet urteilt die Jury dann über die für Mitte Oktober angesetzten »Probeessen«, die die Caterer bei ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen müssen. Es geht dabei um Fragen wie: Gibt es genug Obst und Gemüse, so wie in der Ausschreibung verlangt. Neben dem Ausschuss, der im Übrigen an allen Schulen nur freiwillig ist, soll es in Absprache der Bezirke die bundesweit erste landesweite Kontrollstelle geben, für die der Senat vier Stellen schaffen will.
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