Ministerium blockiert Gleichstellung der Homo-Ehe

Bericht: Schwulen und lesbischen Lebenspartnern wird mit Tricks weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung verwehrt / Finanzressort weist Vorwürfe zurück

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Bundesregierung verweigert nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« schwulen und lesbischen Lebenspartnern durch Verwaltungstricks weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Dies ergebe sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt worden und ab sofort gültig sei, schreibt das Blatt. Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) wies die Vorwürfe am Samstag zurück.

Gleichgeschlechtliche Partner würden im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als »Angehörige« gelten, schrieb die »Süddeutsche Zeitung«. Sie würden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau. Aus Sicht der Opposition ist das Vorgehen des Ministeriums kein Zufall, sondern pure Absicht: Statt die vom Bundesverfassungsgericht verordnete steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eins zu eins umzusetzen, wolle die Koalition die Reform nun offenbar auf dem Verwaltungswege hintertreiben, hieß es.

Die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus sagte der Zeitung, mit dem Anwendungserlass würden einzelne schizophrene Gesetzesvorschriften sogar noch verschärft. So gälten Lebenspartner einerseits weiterhin als nicht verwandt. Andererseits könne der eine Partner künftig in Haftung genommen werden, wenn sich der andere steuerrechtlich etwas Gravierendes zuschulden kommen lasse. »Das ist zynisch und ungerecht«, so Paus. Notwendig sei »eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass es keine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt«.

Das Finanzministerium entgegnete, die Vorwürfe entbehrten »jeder Grundlage«. Ein Sprecher erklärte: »Die Bundesregierung hat die gesetzgeberische Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur steuerlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft unverzüglich nach dem Urteil auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat die Änderung des Einkommensteuergesetzes am 27.06.2013 beschlossen. Mit dem geänderten Erlass zur Abgabenordnung wird wie mit den Ländern abgestimmt die Gesetzgebung ergänzt.« dpa/nd

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