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Kulanz gebremst

Bernd Kammer lässt sich gern von der BVG entschädigen

  • Lesedauer: 1 Min.

Erreicht ein Fahrgast der BVG durch ein Verschulden des Unternehmens sein Fahrziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung, kann er eine Entschädigung erhalten. Eine prima Sache - nicht die Verspätung, sondern die Kulanzgeste. Die gibt es sogar schon seit gut 15 Jahren, wie die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mitteilte.

Als die BVG diese Fahrzeitgarantie 1997 freiwillig einführte, war sie damit Vorreiter in Deutschland. Und es wurde ordentlich Reklame gemacht für diesen kundenfreundlichen Akt. Heute sieht das anders aus. Welcher Fahrgast weiß schon, dass die BVG einen Gratis-Einzelfahrschein für das ABC-Gebiet für 3,20 Euro spendiert, wenn sie die Verspätung verursacht; oder sogar das Taxi bezahlt (bis 50 Euro), wenn es nachts passiert. Die Garantie-Flyer sind in in den BVG-Kundenzentren wie im Internet kaum zu finden. Deshalb musste da Unternehmen im vergangenen Jahr nur 3501 Euro dafür aufwenden. Ansonsten wäre es wohl noch etwas mehr geworden, lag doch die Pünktlichkeitsquote etwa von Bussen noch unter S-Bahn-Niveau.

Apropos S-Bahn: Die besitzt eine solche Kulanzregelung nicht. Hier greift nur die europäische Fahrgastrechtverordnung für den Eisenbahnverkehr ab Verspätungen von mehr als einer Stunde. Der Senat will sich für weitergehende Fahrgastrechte einsetzen.

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