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Gesetze gegen die Ärmsten
Diego Castro über den verfehlten Umgang mit Obdachlosen in europäischen Ländern
Nach der Entmachtung des Verfassungsgerichts im März brachte die ungarische Regierung unlängst im zweiten Anlauf ein umstrittenes Gesetz durch. Obdachlosen verbietet es, im Freien zu übernachten. Die Ausweisung von Verbotszonen liegt im Ermessen der Gemeinden. Orte des ungarischen Weltkulturerbes sind kategorisch mit diesem Raumverbot belegt. In Budapest gibt es nur sechstausend Obdachlosenunterkünfte, aber circa zehntausend Menschen ohne festen Wohnsitz. Ihr Anblick stört den Tourismus und kratzt am Selbstbild der Regierung von Viktor Orban, die mit wirtschaftlichem Aufschwung punkten möchte.
Mit den Gesetzen steht Ungarn nicht allein. Viele europäische Städte kennen ähnliche Maßnahmen. Auch hier gelten Ortsverbote, falls eine Störung der Sicherheit oder Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht. Letzteres, so das deutsche Bundesverfassungsgericht schwammig, ist ein Verstoß gegen ungeschriebene Regeln und »herrschende soziale und ethische Anschauungen«.
Neben der Aushebelung der Verfassung sticht das ungarische Gesetz durch das harte Strafmaß hervor. Ohne Vorliegen einer Straftat werden Geldstrafen, Gefängnis oder Sozialstunden verhängt. Mit der gesetzlichen Verankerung sozialer Ausgrenzung bricht Ungarn ein europäisches Tabu. Von Obdachlosen Geld zu verlangen erscheint bizarr. Die Optionen Haft und Zwangsarbeit erinnern an die nationalsozialistische Verfolgung sogenannter Arbeitsscheuer. Doch wo sich in Europa nun Entrüstung regt, wird vielleicht mit zweierlei Maß gemessen.
Nicht nur in Ungarn werden die schwächsten Glieder der Gesellschaft schlecht behandelt. Die eklatanten Verstöße gegen die Menschenrechtscharta in osteuropäischen Autokratien mögen uns zum rechtsstaatlichen und moralischen Fingerzeig motivieren. Doch auch hier sind Ortsverbote für unerwünschte Personengruppen alltäglich. In der Ordnung des öffentlichen Raums sind sie subtil angelegt. Gentrifizierung, Verbote, Überwachung und Gestaltung des Stadtraums tragen täglich zur Diskriminierung der Ärmsten bei.
Schon mal darüber nachgedacht, warum es bei Stadtmöbeln immer mehr Schalensitze und statt Holz kalten Stein gibt? Stets gilt es, das Verweilen im öffentlichen Raum so unangenehm wie möglich zu gestalten. Die Mittel, Wohnungslose oder Jugendliche auch ohne Gesetze zu vertreiben, sind vielfältig. Selten als Maßnahmen erkennbar, entbehren sie oft der rechtsstaatlichen Grundlage.
In der Sozialpolitik hat die Idee, Arbeits- und Wohnungslose vergriffen sich am Gemeinwohl, unheilvolle Kontinuität. Davon zeugen bis heute klassistische Vorurteile und verbale Ausfälle von Politikern. Hier wird das Recht auf Sozialleistungen zum Recht auf Faulheit umgedeutet, Leistungsempfänger werden zu Parasiten und Verstöße gegen das Leistungsprinzip zu spätrömischer Dekadenz. Eine Meinungsmache, die sich der Kriminalisierung sozialer Not verschrieben hat. Scheinbar sollen so unsoziale Gesetze in gesellschaftlichem Ressentiment verankert werden. Politische Rhetorik, die Menschen in Leistungsträger und -bezieher einteilt, zeugt von voranschreitender »Brasilianisierung« Westeuropas. Damit beschreibt der Soziologe Ulrich Beck einen Prozess sozialer Segregation, die sich sozialräumlich niederschlägt. Sie kommt nicht von ungefähr. In einer Gesellschaft, in der die Arbeit schwindet, muss ein auf sozialer Ungleichheit beruhendes System Einiges unternehmen, um sich zu verankern. Der Sozialforscher Wilhelm Heitmeyer schreibt, dass die Ökonomisierung des Sozialen für die verstärkte Beurteilung von Menschen nach ihrer Nützlichkeit verantwortlich zu machen sei. Eine Hierarchie der Herabwürdigung, an deren Ende Obdachlose, Langzeitarbeitslose oder Migranten stehen, sei ursächlich für Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gewalt, Nötigung und Exklusion der Ärmsten sind europäischer Alltag.
In Ungarn wurde nur in Paragraphen gegossen, was bei uns lieber unter den Teppich gekehrt wird.
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