»Der Staatsanwalt war am Boden zerstört«
Trotz Freispruch geht der Prozess wegen Betrugs gegen den gedopten Radprofi Stefan Schumacher weiter
Der Prozess gegen Radprofi Stefan Schumacher findet kein Ende: Nur zwei Tage nach dem Freispruch des geständigen Dopingsünders vor dem Stuttgarter Landgericht legte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer ein. Schumacher, der noch am Dienstag aufgrund eines »aus meiner Sicht fairen Urteils« völlig erleichtert den Gerichtssaal verlassen hatte, bleibt damit Beschuldigter wegen Betruges.
»Gerügt wird die Verletzung von formellem und materiellem Recht«, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: »Ob die Revision durchgeführt wird, wird in Ruhe entschieden.« Klar ist bereits: Selbst 19 Verhandlungstermine und 202 Tage waren nicht ausreichend, um den Prozess abzuschließen. Das Schumacher-Lager reagierte gelassen. »Das habe ich erwartet«, sagte Anwalt Michael Lehner: »Der Staatsanwalt war ja am Boden zerstört.« Der Freispruch sei »nach wie vor richtig«, betonte Lehner: »Wir sind da ganz entspannt.« Die Maßnahme der Staatsanwaltschaft diene der »Verdeckung der eigenen Fehler« im Zuge der Ermittlungen, sagte der Jurist.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Martin Friedrich ist nun aufgefordert, eine schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen, sie hat dafür aber mehrere Wochen Zeit. Die Staatsanwaltschaft wird daraufhin entscheiden, ob die Revision durchgeführt wird. Dann würde der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen und im Falle einer Aufhebung zum Landgericht für eine Neuverhandlung zurückgeben.
Schumacher hatte den in Sport und Politik gleichermaßen vielbeachteten Betrugsprozess zunächst gewonnen. Die Kammer urteilte, Schumacher habe seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer mit seinen systematischen Dopingpraktiken nicht zweifelsfrei betrogen. Angeklagt war der 32-Jährige von der Staatsanwaltschaft, sich als nachweislich gedopter Athlet im ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall bei drei Gehaltszahlungen 2008 einen »rechtswidrigen Vermögensvorteil« (rund 100 000 Euro) erschlichen zu haben.
Der Radprofi war damit der erste deutsche Sportler, der sich indirekt wegen Dopings vor einem Strafgericht verantworten musste - in der Diskussion über ein mögliches Anti-Doping-Gesetz hatten sich die Experten eine klare Aussage über die Tauglichkeit des deutschen Rechtssystems im Sport erhofft. Durch den Freispruch »im Zweifel für den Angeklagten« warf der Prozess allerdings mehr Fragen als Antworten auf.
Holczer blieb auch nach dem Urteil bei seiner Haltung, nichts von den Dopingvergehen mitbekommen zu haben. »Ich bin betrogen worden«, sagte er. Schumachers Seite habe mit allen Mitteln versucht, ihn »von vorn bis hinten zu diskreditieren, um diesen Freispruch zu erwirken«. SID
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