Elementarschadenschutz wird beträchtlich teurer

Nach Hochwasser 2013

  • Lesedauer: 2 Min.
Bereits vor dem Hochwasser 2013 erhielten einige Hausbesitzer Post von ihrem Wohngebäudeversicherer oder Besuch von ihrem Versicherungsvertreter.

Anlass war die Änderung bestehender Wohngebäudeversicherungen. Meist sollte eine höhere Selbstbeteiligung akzeptiert werden, manchmal auch noch höhere Versicherungsbeiträge. Wenn der Betroffene diesem neuen Angebot nicht zustimmte, kündigte der Versicherer die Wohngebäudeversicherung.

Ähnlich geht es nun Kunden der Allianz Versicherungs-AG. Betroffen sind laut Aussage der Allianz all jene Kunden, die nach dem sogenannten Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) in den hohen Gefährdungsklassen 3 und 4 wohnen und noch eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz aus DDR-Zeiten haben.

Durch das Änderungsangebot soll nun je nach Einstufung in die jeweilige Gefährdungsklasse eine Selbstbeteiligung von 1500 Euro beziehungsweise 3000 Euro bei Überschwemmung und Hochwasser, gegebenenfalls auch ein Beitragszuschlag von 100 Euro beziehungsweise 150 Euro akzeptiert werden.

Viel Zeit zum Überlegen beziehungsweise zur Suche nach alternativen Angeboten haben die Verbraucher leider nicht. Die Allianz hat den zeitlichen Rahmen ziemlich eng gesetzt, in dem sich der Kunde entscheiden muss. Wer das Angebot bis zum 31. Oktober 2013 nicht angenommen hat, steht ab 2014 ohne die wichtige Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz da.

Immobilieneigentümer, die in den ZÜRS-Gefährdungsklassen 3 und 4 wohnen, dürften es allerdings schwer haben, kurzfristig neuen beziehungsweise besseren Versicherungsschutz gegen Elementarschäden zu erhalten. Die meisten Versicherer unterbreiten für die ZÜRS-Gefährdungsklassen 4 (statistisch eine Überschwemmung in zehn Jahren) überhaupt kein Angebot mehr, andere führen Einzelfallprüfungen vor Ort durch, um die Versicherbarkeit festzustellen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät deshalb den bestehenden Elementarschadenversicherungsschutz nicht zu riskieren. Nur wenn anderweitig der entsprechende Versicherungsschutz nahtlos zu gleichen oder besseren Bedingungen abgeschlossen werden kann, ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ratsam.

Verbraucher, die eine Änderungskündigung der Allianz erhielten, wenden sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

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