»Schockanrufer« muss für Jahre ins Gefängnis
Bundesgerichtshof bestätigte Urteil weitgehend
Karlsruhe/Hildesheim (ddp/ND). Der »Schockanrufer von Holzminden« muss wegen Mordes mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss den Schuldspruch des Landgerichts Hildesheim vom 15. Dezember 1999 Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 51-jährige Busfahrer eine Rentnerin per Telefon in den Tod getrieben hatte.
Wegen Mordes in einem Fall und ver suchten Mordes in sechs Fällen hatte das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren ver urteilt. Da der BGH den Strafausspruch nur in fünf Fällen bestätigte und die Sache wegen der Straffestsetzung in den restlichen zwei Fällen und damit der Gesamtstrafe an das Landgericht zurückverwies, ist die exakte Länge der Strafe noch offen. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Beweiswürdigung und die rechtlichen Wertungen des Landgerichts beanstandete, hatte damit teilweise Erfolg. Der BGH bestätigte die vom Landgericht angeordnete Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Sie wird in der Regel vor der Haftstrafe vollzogen und auf diese angerechnet.
Der Osnabrücker hatte im November 1998 eine 69-jährige Frau mit Horror-Geschichten gequält. Die herzkranke Frau war unmittelbar danach an akutem Herz- Kreislaufversagen gestorben. Der Mann gestand, jahrelang Frauen durch Schock anrufe erschreckt und teilweise auch gefügig gemacht zu haben. In vielen Fällen forderte er seine Opfer auf, Gardinen, Tischdecken, Sofas, Matratzen oder die am Körper getragene Kleidung anzuzünden. In einem Fall verlangte er von einer Frau, sich mit einem eingeschalteten Föhn in eine mit Wasser gefüllte Badewanne zu legen.
Der Gummi- und Latexfetischist wollte sich mit seinen Anrufen sexuell befriedigen. In manchen Nächten griff er bis zu 100 Mal zum Telefon. Seine Opfer waren ältere Frauen in Norddeutschland. Besonders nach Stress auf der Arbeit wollte sich der Busfahrer mit seinen Schockanrufen abreagieren. Sein Motiv war der Wunsch, Macht über ältere Frauen zu gewinnen. Die betroffenen Frauen litten jahrelang unter den Folgen der Anrufe.
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