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Obdachloser grausam aus Geldgier ermordet

Fünf Rechtsextremisten aus Wismar vor Gericht Prozess

  • Lesedauer: 2 Min.

Wegen der Ermordung eines Obdachlosen müssen sich fünf Rechtsextremisten aus Wismar seit gestern vor dem Landgericht Schwerin verantworten.

Schwenn/Wismar (ddp/dpa/ND). Den Männern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird vorgeworfen, am 9 Juli 2000 einen körperbehinderten Obdachlosen in einem Abrisshaus in Wismar mit Schlägen und Tritten »in grausamer Weise« getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Raub und gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten befinden sich seit dem 14. Juli in Untersuchungshaft. Bei Durchsuchungen ihrer Wohnungen wurde rechtsextremistisches Material sichergestellt.

Der mit 19 Jahren jüngste Angeklagte sagte zu Prozessauftakt aus, bei der Tat sei es allein um Beschaffung von Geld gegangen. Weil der Obdachlose keines hatte, habe er ihn aus Verärgerung geschlagen. An seine wenige Tage nach der Tat gemachte Aussage, wonach einer der Mitangeklagten auf dem Opfer »herumgehüpft« sei, wollte sich der Arbeitslose nicht erinnern. Als man das Abrisshaus verlassen habe, »sah es so schlimm nicht aus«, sagte er. Es sei ihm noch immer unerklärlich, dass der Mann gestorben sei.

Laut Anklage war die Tat weniger harmlos. Die der gewaltbereiten rechten Szene zugehörigen Männer hätten ihr Opfer als »nutzlos und lebensunwürdig« betrachtet und in einer mindestens zehnmütigen Tortur schwer misshandelt, sagte die Staatsanwältin. Der 62 Jährige starb laut Anklage kurz darauf an den erlittenen Verletzungen. Er wurde erst drei Tage später gefunden. Das Opfer habe Hirnblutungen, serienweise Rippenbrüche, eine Herzzerreißung, Organquetschungen und zahlreiche Hämatome erlitten. Die an Kopf und Körper zugefügten Verletzungen hätten jeweils für sich genügt, den Tod herbeizuführen. Nach der Tat sollen die Angeklagten durch Wismar gezogen sein, weitere Opfer gesucht und einen Spazier ganger niedergeschlagen haben.

Im vergangenen Jahr waren in Meck lenburg-Vorpommern vier Obdachlose Opfer jugendlicher Gewalttäter geworden. In den bisherigen zwei Prozessen wurden zumeist langjährige Haftstrafen verhängt. Für das Strafverfahren gegen die fünf Wismarer setzte das Gericht zunächst bis zum 26. März acht Verhandlungstage an.

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