Pflegekosten nicht ohne Prüfung zahlen
Aktueller Hinweis der Verbraucherzentrale Brandenburg
Was sollen Verbraucher tun, die eine solche Aufforderung zur Nachzahlung von Pflegeleistungen erhalten?
Verbraucher sollten keinesfalls bezahlen, ohne ihren Fall vorher prüfen zu lassen. Vorsorglich sollten sie sich direkt nach Erhalt des Briefes schriftlich per Einschreiben mit Rückschein darauf berufen, dass die Forderung bereits verjährt ist und die Zahlung verweigern.
Und wenn die Forderung bereits per Lastschrift abgebucht worden ist?
Verbraucher sollten der Lastschrift direkt bei ihrer Bank widersprechen. Das ist innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen möglich. Danach wird es komplizierter, sein Geld zurückzuerhalten.
Wenn eine Pflegeeinrichtung die Preise rechtmäßig erhöhen will, wie muss sie vorgehen?
Beabsichtigte Entgelterhöhungen müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden schriftlich angekündigt und erklärt werden.
Wieso ist der derzeitige Fall besonders brisant?
Die Pflegeeinrichtung begründet ihre nachträgliche Erhöhung der Entgelte und die daraus resultierende Nachforderung wie folgt: Hintergrund sei ein Streit mit der Pflegekasse aus Anfang 2000. Damals sei es um die Anhebung der Pflegesätze wegen gestiegener Personalkosten gegangen. Aber erst im Jahr 2012 habe die seinerzeit zur Streitschlichtung angerufene Stelle höhere Pflegesätze auch festgesetzt. Ob die Erhöhung aber an die betroffenen Verbraucher weitergegeben werden darf, prüfen wir derzeit eingehend. Auf Grund der enormen Zeitverzögerung, mit der der Unternehmer die Zahlungsforderung geltend macht, könnte er den Anspruch auch verwirkt haben.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet betroffenen Verbrauchern unter der Rufnummer (01803) 66 33 77 eine Einzelfallprüfung an, und zwar jeweils montags von 9 bis 14 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr und mittwochs von 9 bis 14 Uhr (9 Cent/min im deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/min im deutschen Mobilfunknetz).
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