Konfrontation verweigert

Johanna Treblin über den fehlenden Richterspruch zur Brennelementesteuer

  • Lesedauer: 1 Min.

Jahrzehntelang wurden die externen Kosten für Atomkraft von Politik und Wirtschaft ignoriert. Dann machte die Merkel-Regierung den rot-grünen Atomausstieg wieder rückgängig und hatte ihren ersten guten Einfall zum Thema Atomkraft: Sie erhob ab 2011 eine Steuer auf neu eingesetzte Brennstäbe. Die Entscheidung fiel gemeinsam mit den Energiekonzernen: Sie ließen sich darauf ein, weil ihnen die Laufzeitverlängerung Mehreinnahmen versprach. Doch im gleichen Jahr rangen sich CDU und FDP nach der Atomkatastrophe von Fukushima zum zweiten Atomausstieg durch. Die Energieriesen sahen ihre Chance gekommen: Da die Kernbrennstoffsteuer einmal mit den Laufzeiten der Kraftwerke in die Waage geworfen wurde, sollte das jetzt wieder passieren. Sie klagten auf Abschaffung.

Bis jetzt wurde an der Macht der Stromriesen nicht gerüttelt. Zwar wurden die Klagen teils abgewiesen, teils waren sie aber auch erfolgreich. Und während die Steuer bis heute weiter gezahlt werden muss, ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch anhängig. Am Dienstag schob auch noch das Hamburger Finanzgericht die Verantwortung ab und verwies eine Klage von RWE und E.on an den Europäischen Gerichtshof. Was bleibt, ist der Eindruck, dass sich in Deutschland niemand traut, auf Konfrontationskurs zu den mächtigen Unternehmen zu gehen.

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