Fragen und Antworten rund um SEPA
Ab 1. Februar 2014: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Teil 1)
Wer ist von SEPA betroffen?
Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen.
Welche Zahlungsdienstleister nehmen an SEPA teil?
Eine Teilnahme setzt die Zeichnung der Adherence Agreements des European Payments Council (EPC) durch den Zahlungsdienstleister voraus. Eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite des EPC in den sogenannten Register(s) of Participants für die SEPA-Überweisung.
Ab wann startet SEPA?
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Dann werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Zwei Übergangsbestimmungen bis 1. Februar 2016 erleichtern in Deutschland die Umstellung auf SEPA. Bis dahin dürfen Verbraucher weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden und im deutschen Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiter genutzt werden.
Wie werden Verrechnungsschecks behandelt?
Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs.
Sind SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen möglich?
Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen ist weiter eine Auslandsüberweisung nötig.
Gehört Kroatien zu SEPA?
Mit dem Beitritt zur EU am 1. Juli 2013 wird Kroatien auch von der SEPA-Verordnung Nr. 260/2012 erfasst. Zahlungsdienstleister aus einem Mitgliedstaat, der - wie Kroatien - den Euro nicht als Währung eingeführt hat, müssen gemäß Artikel 16 Abs. 2 der SEPA-Verordnung die Erreichbarkeit bis zum 31. Oktober 2016 herstellen. Wird der Euro jedoch vor dem 31. Oktober 2015 als Währung eingeführt, muss die Erreichbarkeit für SEPA-Zahlungen binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Beitritts des Staates zum Euroraum hergestellt werden. Das in IBAN, BIC und Gläubiger-ID verwandte ISO-Länderkennzeichen für Kroatien ist »HR«.
Wo finde ich IBAN und BIC?
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter »Meine Daten«, »Kontodetails« - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Wollen Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungs-/Girokonto tätigen, also eine Rechnung begleichen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) bitte den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners .
Wie lange wird es die Bankleitzahlen noch geben?
Da die Bankleitzahl wesentlicher Bestandteil einer IBAN ist und es künftig möglich sein sollte, aus der in der IBAN enthaltenen Bankleitzahl den entsprechenden BIC abzuleiten (»IBANonly«), geht die Bundesbank bisher davon aus, dass die BLZ-Datei auch nach der Ablösung der nationalen Verfahren weiterhin gepflegt und aktualisiert wird. In welcher Form wurde im Kreditgewerbe noch nicht abschließend erörtert.
Wozu benötige ich den BIC?
BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Da diese auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden.
Wie werden Kontostammdaten (Bankleitzahl/Kontonummer) in die IBAN/BIC konvertiert?
Unter anderem bietet die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen zur Umstellung von Stammdaten an. Hier sollte die Hausbank befragt werden, welche Lösung sie ihren Kunden anbietet.
Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe?
Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden.
Wie kann ich eine SEPA-Überweisung tätigen?
SEPA-Überweisungen werden bereits seit Januar 2008 angeboten. Die Zahlungsdienstleister stellen hierfür entsprechende Überweisungsvordrucke bereit. SEPA-Überweisungen können auch beleglos beim Zahlungsdienstleister eingereicht werden. Auch im Online-Banking sind entsprechende Eingabemasken für eingerichtet.
Benötige ich für eine Überweisung einen neuen Zahlungsverkehrsvordruck?
Grundsätzlich ja. Ihr Zahlungsdienstleister stellt Ihnen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Zahlschein-Vordrucke zur Verfügung. Die althergebrachten Vordrucke kann man bis Februar 2014 weiter nutzen.
Wo finde ich die Regelwerke für eine SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift?
Die Regelwerke mit den genauen Vorgaben für die Ausführung einer SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) und einer SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) oder einer SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) hat der European Payments Council aufgestellt. Die Regelwerke sind nicht für Endnutzer (Kunden) verbindlich, sondern gelten ausschließlich zwischen den Zahlungsdienstleistern im Interbankenbereich. Im Kunde-Bank-Verhältnis geltende Rechte und Pflichten werden in den AGB und jeweils geltenden Kundenbedingungen der kontoführenden Stelle geregelt.
Was Unterscheidet eine SEPA-Basislastschrift von einer SEPA-Firmenlastschrift?
Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift sowie die SEPA-Firmenlastschrift.
Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht Verbrauchern als auch Unternehmen offen. Es hat vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr mit Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen und dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich. Das Firmenlastschriftverfahren stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für Unternehmen dar, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate (SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschriftmandat) erhalten Sie bei Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.
Ist es möglich, SEPA-Lastschriftmandate im Internet zu erteilen?
In Deutschland bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten. Das heißt, nach hiesiger Gesetzeslage können Lastschriftmandate grundsätzlich auch im Internet erteilt werden. Die Mandatserteilung ist mangels gesetzlicher Vorgaben auch nicht Gegenstand der laufenden Institutsaufsicht durch die BaFin. Die Erteilung von Lastschriftmandaten richtet sich - wie bisher - allein nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Den Zahlungsempfänger trifft - wie bisher auch - die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandats. Über die Akzeptanz von im Internet erteilten Lastschriftmandaten entscheidet nach wie vor die erste Inkassostelle, das heißt, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers.
Mittelfristig ist eine nutzerfreundliche europaweite Lösung zur beweissicheren elektronischen Erteilung von Lastschriftmandaten im Internet nötig.
Nach Informationen der Deutschen Bundesbank
Teil 2 am kommenden Mittwoch informiert über weitere Fragen und was Immobilienbesitzer tun müssen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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