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Die Ausnahme als Prinzip

Velten Schäfer über den neuen Mindestlohn und seinen Geltungsbereich

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Mindestlohn kommt, doch dem deutschen Niedriglohnwesen hat das Stündlein noch lange nicht geschlagen. Die SPD hatte mit ihren neoliberalen Arbeitsmarkreformen der frühen 2000er Jahre die Notwendigkeit einer Lohnuntergrenze überhaupt erst geschaffen. Nun konnte sie zwar verhindern, dass pauschal ganze Berufsgruppen von einer Mindestbezahlung ausgenommen werden. Doch der Preis dafür war hoch: Alle Vereinbarungen unterhalb der 8,50-Grenze bleiben gültig. Und zwar fast bis zum Ende der Legislaturperiode.

Tatsächlich mehr bekommen also ab 2015 nur Beschäftigte, die bisher unter tariflich völlig ungeregelten Bedingungen arbeiten. Für alle anderen ändert sich bis 2017 erst einmal gar nichts. Immerhin elf Prozent der geltenden Tarifverträge in Deutschland liegen unter 8,50 - schwerpunktmäßig im Osten der Republik. Mit dem Freibrief für all diese Fünf-Euro-Deals erhebt Schwarz-Rot die Ausnahme zum Prinzip.

2017, wenn es endlich ernst wird mit dem Mindestlohn, sind zudem weitere Jahre mit Preissteigerungen ins Land gezogen; 8,50 Euro sind dann noch weniger wert als heute. Und nirgends im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Kommission, die erstmals im Juni 2017 den Mindestlohnsatz »überprüfen« soll, keine Senkungen vorschlagen kann.

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