Halbherziger Doppelpass
»Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.«
Die doppelte Staatsbürgerschaft wird eingeführt - aber nur für Kinder aus Zuwandererfamilien, die in Deutschland geboren sind und aufwachsen. Damit wird die sogenannte Optionspflicht abgeschafft. Diese Regel besagt, dass in der Bundesrepublik geborene Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn sie bis zu ihrem 23. Geburtstag die Nationalität ihrer Eltern ablegen. Für Ausländer, die nicht in Deutschland geboren sind und hier leben, ändert sich nichts.
Der Doppelpass war in den Koalitionsverhandlungen eine Forderung der SPD. CDU und CSU haben sich lange gegen die Mehrstaatlichkeit ausgesprochen - erinnert sei an die Unterschriftenaktion der Union gegen die rot-grüne Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vor etwa 14 Jahren. Dass die Konservativen der SPD nun in Sachen doppelter Staatsbürgerschaft entgegenkommen, macht eines deutlich: Kanzlerin Merkel hat heute weniger Unionshardliner als noch vor einigen Jahren im Nacken. Mit einem starken rechten Parteiflügel wäre die Einigung kaum möglich gewesen.
Gerade für in Deutschland lebende Türken ist der Passus im Koalitionsvertrag eine bittere Pille. Denn für die erste und zweite Generation dieser großen Zuwanderergruppe sind die Verabredungen praktisch wertlos. Die Enttäuschung der Türkischen Gemeinde in Deutschland ist deshalb verständlich. ckl
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